Sie möchten den überschüssigen Strom Ihrer PV-Anlage verkaufen? Für private Betreiber kommt meist die Einspeisevergütung infrage. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Welche Optionen Sie zum Verkauf von Solarstrom haben und ob sich das lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste zuerst
Ist es erlaubt?
Sie dürfen in Deutschland ihren Solarstrom verkaufen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten.
PV-Strom an Nachbar verkaufen
Um PV-Strom an Ihre Nachbarn zu verkaufen, müssen Sie Stromversorger werden. Das ist kompliziert.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Die gängigste ist die staatliche Einspeisevergütung. Direktvermarktung, Mieterstrom und Stromcloud sind weitere Optionen.
Lohnt es sich?
Der Verkauf von Solarstrom lohnt sich nur bedingt. Es ist besser, wenn Sie ihn selbst verbrauchen und Ihren Eigenverbrauch dafür erhöhen.
Darf ich in Deutschland PV-Strom verkaufen?
Sie dürfen in Deutschland als Betreiber einer PV-Anlage den selbst erzeugten Strom verkaufen. Die gängigste Art des Stromverkaufs ist die Einspeisevergütung. Diese staatliche Förderung ist bundesweit einheitlich geregelt und wird vom Netzbetreiber ausbezahlt. Zu weiteren Möglichkeiten den Strom zu verkaufen zählen Direktvermarktung, Mieterstrom und Stromcloud.
Verkaufsart | Erlös | Konditionen | PV-Größe | Einsatzgebiet |
---|---|---|---|---|
Einspeisevergütung | 0,058 - 0,130 €/kWh | festgeschriebene Vergütung für 20 Jahre | bis 100 kWp | Ein- und Mehrfamilienhäuser |
Direktvermarktung | 0,062 - 0,134 €/kWh | festgeschriebene Vergütung für 20 Jahre | 100 bis 1.000 kWp | Gewerbliche PV-Anlagen |
Mieterstrom | Verkaufspreis + Mieterstromzuschlag von 1,67 bis 2,67 Cent pro kWh | Jederzeit durch Mieter kündbar | bis 100 kWp | Mehrfamilienhäuser und Wohngebäude |
Stromcloud | ggfs. Gewinnbeteiligung | Je nach Vertragsbedingungen | bis 100 kWp | Ein- und Mehrfamilienhäuser |
1. Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist ein staatlicher Zuschuss, der für die Einspeisung von Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen in das öffentliche Netz gewährt wird. Sie soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fördern. Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Energieträger und der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage und wird pro Kilowattstunde Strom berechnet. Für Solarstrom liegt die aktuelle Einspeisevergütung zwischen 5,8 und 13,0 Cent pro kWh - je nach Art der Einspeisung.
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung | Einspeisevergütung bei Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 0,082 €/kWh | 0,130 €/kWh |
bis 40 kWp | 0,071 €/kWh | 0,109 €/kWh |
bis 100 kWp | 0,058 €/kWh | 0,109 €/kWh |
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Ab diesem Zeitpunkt ist sie für 20 Jahre festgeschrieben. Die aktuellen Preise wurden im Juli 2022 aktualisiert und werden sich bis Februar 2024 nicht ändern. Danach wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent sinken. Je früher Sie also Ihre PV-Anlage an das Netz anschließen, desto höher wird Ihre Einspeisevergütung für 20 Jahre sein.
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp sieht das EEG eine Direktvermarktung vor.
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2. Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist seit 2016 für PV-Anlagen mit einer Leistung von 100 kW oder mehr gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Direktvermarktung vermarkten Anlagenbetreiber ihren Strom nicht selbst an der Börse, sondern beauftragen einen Direktvermarkter mit dieser Aufgabe. Der Anlagenbetreiber wird vom Direktvermarkter bezahlt.
Da der Börsenpreis meist unter der Einspeisevergütung liegt, wird laut EEG zusätzlich eine Marktprämie gezahlt. Damit wird sichergestellt, dass Anlagenbetreiber mindestens so viel Geld wie bei der herkömmlichen Einspeisevergütung erhalten. Diese Vergütung gilt ebenfalls 20 Jahre lang.
Leistung der PV-Anlage | Direktvermarktung bei Überschusseinspeisung | Anzulegender Wert bei Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 0,086 €/kWh | 0,134 €/kWh |
bis 40 kWp | 0,075 €/kWh | 0,113 €/kWh |
bis 100 kWp | 0,062 €/kWh | 0,113 €/kWh |
bis 400 kWp | 0,062 €/kWh | 0,094 €/kWh |
bis 1.000 kWp | 0,062 €/kWh | 0,081 €/kWh |
Für Anlagen über 1.000 kWp sind öffentliche Ausschreibungen erforderlich.
3. Mieterstrom
Mieterstrom wird direkt auf dem Dach erzeugt und ohne Netzeinspeisung direkt im Gebäude verbraucht. Der Solarstrom wird an die Mieter verkauft. Vermieter erhalten höhere Rendite durch den staatlich geförderten Mieterstromzuschlag. Mieter wiederum bekommen einen günstigen Stromtarif, der nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) maximal 90% des Grundversorgertarifs betragen darf. Allerdings sind Mieter nicht dazu verpflichtet, den Mieterstrom zu beziehen und dürfen den Mieterstromvertrag jederzeit kündigen.
Beim Mieterstrom stehen zwei Modelle zur Verfügung. Bei Mieterstrom-Enabling tritt der Anlagenbetreiber selbst als Energiedienstleister auf. Bei Mieterstrom-Contracting beauftragt der Vermieter damit ein Dienstleistungsunternehmen. Unabhängig vom Mieterstrommodell, erhalten Sie einen Mieterstromzuschlag zwischen 1,67 und 2,67 Cent pro kWh. Dieser Zuschlag ist ebenfalls auf 20 Jahre festgeschrieben.
Leistung der PV-Anlage | Mieterstromzuschlag |
---|---|
bis 10 kWp | 0,0267 €/kWh |
bis 40 kWp | 0,0248 €/kWh |
bis 100 kWp | 0,0167 €/kWh |
4. Stromcloud
Mit einer Stromcloud können Sie überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder entnehmen. Dabei nutzen die Stromcloud-Anbieter das Stromnetz als virtuelles Speichersystem.
Stromclouds sind für private PV-Betreiber wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Sie erhalten zwar eine Vergütung für die Einspeisung des überschüssigen Solarstroms ins Netz, müssen aber alle Beschaffungskosten, Netzdurchleitungspreise und gesetzlichen Abgaben für den aus dem Netz bezogenen Strom bezahlen. Es gibt keine Kosteneinsparungen, die ein Stromversorger als Rabatt anbieten kann. Diese Tatsache wird oft durch kreative Tarifgestaltungen geschickt verschleiert.
Darf ich in Deutschland Solarstrom an meinen Nachbar verkaufen?
Um Ihre Nachbarn mit Strom zu versorgen, müssen Sie Stromversorger werden. Das ist mit bürokratischen Verpflichtungen und Komplikationen verbunden. So müssen Sie Netzentgelte zahlen, wenn Sie Solarstrom ins Netz einspeisen. Das erhöht den Verkaufspreis erheblich. Für die meisten Hausbesitzer ist das zu aufwendig und teuer.
Lohnt es sich, PV-Strom zu verkaufen?
Aufgrund der hohen Strompreise von über 0,30 €/kWh und der sinkenden Einspeisevergütung lohnt sich der Eigenverbrauch mehr als der Verkauf von Solarstrom. Mit einer PV-Anlage erreichen Sie bereits einen Eigenverbrauchsanteil von bis zu 35%. Es gibt aber auch Möglichkeiten, den Eigenverbrauch weiter zu erhöhen - etwa durch die Integration eines Stromspeichers oder Energiemanagementsystems. Ebenfalls sind die Kombination mit einer Wärmepumpe oder Wallbox sinnvolle Möglichkeiten, überschüssigen Solarstrom selbst zu nutzen.
Dass sich der Eigenverbrauch gegenüber dem Verkauf lohnt, zeigt folgendes Beispiel:
ohne PV-Anlage | PV-Anlage zur Volleinspeisung(Verkauf) | PV-Anlage mit Stromspeicher (Eigenverbrauch) | |
---|---|---|---|
jährlicher Stromverbrauch | 6.000 kWh | 6.000 kWh | 6.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | - | 6 kWp | 5 kWp |
jährliche Stromerzeugung | - | 6.000 kWh | 6.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | - | - | 9 kWh |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | - | 7 Cent/kWh | 13 Cent/kWh |
Netzbezug | 100 % | 100 % | 30 % |
Strompreis | 0,30 €/kWh | 0,30 €/kWh | 0,30 €/kWh |
Netzeinspeisung | - | 100 % | 70 % |
Einspeisevergütung | - | 0,130 €/kWh | 0,082 €/kWh |
Eigenverbrauch | - | 0 % | 30 % |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.800 €/Jahr | 1.800 €/Jahr | 540 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | 420 €/Jahr | 780 €/Jahr | |
Einspeisevergütung | - | 780 €/Jahr | 150 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.800 €/Jahr | 1.440 €/Jahr | 1.170 €/Jahr |
Kosteneinsparung | - | 360 €/Jahr | 630 €/Jahr |
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