PV-Strom verkaufen: Möglichkeiten und Preise 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 16/07/2026

Solarstrom verkaufen: Das Wichtigste zuerst

Solarstrom verkaufen:
Das Wichtigste zuerst

  • Für PV-Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber 2026 eine Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro kWh (Überschusseinspeisung) oder 12,34 Cent pro kWh (Volleinspeisung) für PV-Anlagen bis 10 kWp, festgeschrieben für 20 Jahre.
  • Neben der Einspeisevergütung gibt es die Direktvermarktung an der Strombörse, den Mieterstrom, den Verkauf an Nachbarn und seit 2026 das Energy Sharing.
  • Selbst verbrauchen lohnt sich meist mehr als verkaufen: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Haushaltsstrompreis von durchschnittlich rund 37 Cent (2026) und bringt damit mehr als die Einspeisung.
  • Energy Sharing erlaubt seit 2026, Solarstrom rechnerisch über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen. Breit nutzbar wird es aber erst mit dem Ausbau der intelligenten Messsysteme.

Solarstrom verkaufen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Solarstrom verkaufen Sie 2026 über mehrere Wege: die Einspeisevergütung, die Direktvermarktung, den Mieterstrom, das Energy Sharing, den Verkauf an Nachbarn und die Stromcloud. Diese Verkaufsptionen unterscheiden sich in Erlös, Aufwand und passender Anlagengröße:

VerkaufsartErlös 2026KonditionenAnlagengrößeGeeignet für
Einspeisevergütung5,50 bis 12,34 Cent/kWh20 Jahre lang festgeschriebenbis 100 kWpEin- und Mehrfamilienhäuser
DirektvermarktungBörsenerlös plus MarktprämiePflicht über 100 kWpüber 100 kWp, freiwillig auch daruntergrößere und gewerbliche PV-Anlagen
MieterstromStrompreis plus Zuschlag von 1,5 bis 2,7 Cent/kWhZuschlag 20 Jahre lang garantiertbis 100 kWpMehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
Energy Sharing15 bis 25 Cent/kWh möglichintelligentes Messsystem nötigbis 100 kWpTeilnehmer im selben Netzgebiet
Verkauf an Nachbarnfrei verhandelbarStromliefervertrag nötigbeliebigdirekte Nachbarschaft
Stromcloudje nach Vertraganbieterabhängigbis 100 kWpHaushalte mit Speicher

Die häufigste Methode bleibt die Einspeisevergütung: Sie ist gesetzlich geregelt, planbar und ohne Zusatzaufwand nutzbar. Die übrigen Vermarktungswege bringen unter Umständen mehr Erlös, erfordern jedoch separate Verträge, eine Mindestanlagengröße oder spezielle technische Voraussetzungen.

PV-Strom verkaufen: Preise 2026

Was Sie für Ihren Solarstrom bekommen, hängt vom Verkaufsweg ab. Für ins Netz eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber 2026 zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro kWh, abhängig von Anlagengröße und Einspeiseart. Über Energy Sharing sind sogar 15 bis 25 Cent pro kWh möglich. Beim direkten Verkauf an Nachbarn ist der Preis frei verhandelbar.

Der Verkaufspreis für Solarstrom folgt keiner freien Marktlogik, sondern ist bei der Einspeisung gesetzlich festgelegt. Die konkreten Erlöse je Methode:

  • Einspeisevergütung: 7,78 Cent (Überschuss) bzw. 12,34 Cent (Volleinspeisung) pro kWh für PV-Anlagen bis 10 kWp, für 20 Jahre garantiert.
  • Direktvermarktung: der an der Strombörse erzielte Preis plus die gleitende Marktprämie. Der Erlös schwankt mit dem Börsenpreis.
  • Mieterstrom: der mit den Mietern vereinbarte Preis plus der staatliche Mieterstromzuschlag von 1,5 bis 2,7 Cent pro kWh.
  • Energy Sharing: je nach Modell 15 bis 25 Cent pro kWh statt der 7,78 Cent aus der Einspeisung.

Ein höherer Preis ist aber nicht automatisch das beste Geschäft. Direktvermarktung und Energy Sharing bringen nur mit passender Anlagengröße, Technik und Vertrag einen Vorteil. Für Sie als Anlagenbetreiber kommt es daher vordergründig auf das richtige Verhältnis zwischen Einspeisung und Eigenverbrauch an.

Strom an den Netzbetreiber verkaufen: die Einspeisevergütung

Ihren Solarstrom verkaufen Sie an den Netzbetreiber über die Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Vergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben. Für neue Anlagen sinken die Sätze nach dem EEG halbjährlich. Die jeweils geltenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Voraussetzung dafür sind der Anschluss an das öffentliche Netz, die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie der Eintrag im Marktstammdatenregister.

Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße sowie der gewählten Einspeisungsart (Voll- bzw. Überschusseinspeisung) ab (Stand Februar 2026):

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 Cent/kWh12,34 Cent/kWh
10 bis 40 kWp6,73 Cent/kWh10,35 Cent/kWh
40 bis 100 kWp5,50 Cent/kWh10,35 Cent/kWh

Die Sätze sinken alle sechs Monate um rund 1 Prozent, das nächste Mal zum 1. August 2026. Neu durch das Solarspitzengesetz: Für PV-Anlagen, die neu in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Diese Zeiten werden am Ende der Laufzeit ausgeglichen.

Vorteile der Einspeisevergütung

  • feste Vergütung für 20 Jahre
  • einfaches Modell ohne Zusatzaufwand

Nachteile der Einspeisevergütung

  • Vergütungssätze sinken halbjährlich
  • Erlös liegt unter dem Wert des Eigenverbrauchs

Lohnt sich das Einspeisen noch?

Während sich das Einspeisen nur begrenzt lohnt, ist der Eigenverbrauch fast immer die wirtschaftlichere Option. Für eingespeisten Überschussstrom bekommen Sie 2026 rund 7,78 Cent pro kWh. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dagegen den teuren Stromeinkauf. Laut BDEW liegt der Haushaltsdurchschnitt 2026 bei rund 37 Cent pro kWh, während günstige Neukundentarife bereits ab etwa etwa 25 Cent zu haben sind.

Die Stromgestehungskosten einer kleinen PV-Anlage liegen laut Fraunhofer ISE bei rund 6 bis 14 Cent pro kWh. Beim Einspeisen bleibt also oft nur eine kleine Marge oder sogar ein Minus, während der Eigenverbrauch die volle Differenz zum Netzstrompreis einspart. Wer mehr aus seiner PV-Anlage holen will, erhöht deshalb den Eigenverbrauch - etwa mit einem Stromspeicher, einer Wärmepumpe oder einem Elektroauto.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

PV-Strom selbst vermarkten: Direktvermarktung an der Börse

Bei der Direktvermarktung vermarkten Sie Ihren PV-Strom selbst an der Strombörse, statt ihn zur festen Vergütung einzuspeisen. Für PV-Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, bei kleineren Anlagen können Sie sie freiwillig in Anspruch nehmen. In der Praxis übernimmt ein Direktvermarkter den Verkauf und rechnet mit Ihnen ab.

Damit sich der Wechsel lohnt, zahlt der Staat über das Marktprämienmodell eine gleitende Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und dem gesetzlich festgelegten Vergütungswert aus. Das Modell wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 eingeführt und macht die Direktvermarktung für geförderte Anlagen kalkulierbar. Der Erlös orientiert sich am gesetzlichen Vergütungswert, schwankt aber mit dem Börsenpreis.

Vorteile der Direktvermarktung 

  • höhere Erlöse in Zeiten hoher Börsenpreise
  • Marktprämie als zusätzliche Einnahme

Nachteile der Direktvermarktung

  • Aufwand durch Direktvermarkter und Vertrag
  • Erlös schwankt mit dem Strommarkt

Solarstrom an Mieter verkaufen: Mieterstrom

Beim Mieterstrom verkaufen Sie den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter im selben Gebäude. Das Modell eignet sich vor allem für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen. Sie erhalten den vereinbarten Strompreis plus den staatlichen Mieterstromzuschlag von 1,5 bis 2,7 Cent pro kWh, gestaffelt nach Anlagengröße und für 20 Jahre garantiert.

Der Preis für den Mieterstrom darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Die Mieter sind nicht verpflichtet, den Strom abzunehmen, und dürfen ihren Anbieter frei wählen. Überschüssiger Strom wird nach dem EEG vergütet.

Vorteile von Mieterstrom 

  • lokale Nutzung des Solarstroms
  • Zuschlag zusätzlich zum Verkaufspreis

Nachteile von Mieterstrom

  • höherer Verwaltungsaufwand
  • abhängig von der Zahl teilnehmender Mieter

Solarstrom mit Nachbarn teilen: Energy Sharing (neu seit 2026)

Energy Sharing ermöglicht seit 2026, selbst erzeugten Solarstrom rechnerisch über das öffentliche Netz mit anderen Verbrauchern zu teilen. Grundlage ist der neue Paragraf 42c im Energiewirtschaftsgesetz, der Ende 2025 in Kraft getreten ist. Ab Juni 2026 müssen alle Verteilnetzbetreiber Energy Sharing im eigenen Netzgebiet ermöglichen.

Der Strom fließt dabei nicht direkt per Kabel zum Nachbarn, sondern wird über das öffentliche Netz geliefert und rechnerisch zugeordnet. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) bei allen Beteiligten. Außerdem müssen Erzeuger und Verbraucher im selben Netzgebiet liegen. Statt der 7,78 Cent aus der Einspeisung sind laut Verbraucherzentrale je nach Modell 15 bis 25 Cent pro kWh möglich. Gesetzlich garantiert sind diese Erlöse allerdings nicht. Sie hängen vom konkreten Vertrags- und Abrechnungsmodell ab.

In der Praxis kommt Energy Sharing aber erst langsam in Gang. Bislang haben nur wenige Haushalte ein intelligentes Messsystem, und der entsprechende Einbau ist zeitaufwendig. Fachleute rechnen damit, dass das Modell für die breite Masse realistisch erst 2028 oder 2029 verfügbar sein wird. Ab 2028 soll das Teilen auch über benachbarte Verteilnetze hinweg möglich sein.

Solarstrom privat an Nachbarn verkaufen

Solarstrom privat an einen Nachbarn zu verkaufen ist in Deutschland zwar erlaubt, aber gleichzeitig an einige Bedingungen geknüpft. Beide Seiten schließen einen Stromliefervertrag, und Sie müssen die technischen Voraussetzungen für die direkte Lieferung sowie die steuerlichen und energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Sobald Sie an Dritte liefern, gelten Sie als Stromlieferant mit entsprechenden Pflichten.

Wie der direkte Verkauf im Detail funktioniert, welche Verträge und Zähler nötig sind und wann er sich gegenüber Energy Sharing lohnt, lesen Sie im Ratgeber Solarstrom an Nachbarn verkaufen.

Überschussstrom speichern: Stromcloud

Mit einer Stromcloud speichern Sie Ihren überschüssigen Solarstrom rechnerisch in einer virtuellen Batterie und rufen ihn später wieder ab. So erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch, statt den Strom günstig einzuspeisen. Die genaue Vergütung oder Ersparnis hängt vom Vertrag des jeweiligen Anbieters ab und sollte immer gegen die laufenden Cloud-Gebühren gerechnet werden.

Solarstrom nach 20 Jahren verkaufen (Post-EEG-Anlagen)

Nach 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung aus, der Verkauf des Solarstroms bleibt aber möglich. Betreiber solcher Post-EEG-Anlagen (auch Ü20-Anlagen genannt) können ihren Strom weiter zur Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen ins Netz einspeisen, über die Direktvermarktung verkaufen, privat an Nachbarn abgeben oder über Energy Sharing teilen.

In der Regel lohnt sich jedoch auch hier der Eigenverbrauch mehr als der Verkauf. Wer die PV-Anlage weiterbetreibt, sollte deshalb prüfen, wie sich der Eigenverbrauch erhöhen lässt, etwa durch einen nachgerüsteten Speicher oder ein Energiemanagementsystem.


Häufige Fragen zum Solarstrom-Verkauf

Wie kann ich meinen PV-Strom verkaufen?

Ihren PV-Strom verkaufen Sie am einfachsten über die Einspeisevergütung. Nach der Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister zahlt der Netzbetreiber den gesetzlichen Satz. Alternativen sind Direktvermarktung, Mieterstrom, Energy Sharing und der Verkauf an Nachbarn.

Wer darf Strom verkaufen?

Strom verkaufen darf grundsätzlich jeder Anlagenbetreiber. Für die Einspeisung ins Netz genügt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wer Strom direkt an Mieter oder Nachbarn liefert, wird zum Stromlieferanten und muss zusätzliche Melde- und Informationspflichten erfüllen.

Wer kauft meinen Solarstrom?

Ihren Solarstrom kauft in der Regel der örtliche Netzbetreiber über die Einspeisevergütung. Bei der Direktvermarktung übernimmt ein Direktvermarkter den Verkauf an der Strombörse, bei Mieterstrom und Energy Sharing sind es Ihre Mieter oder Nachbarn.

Kann ich meinen PV-Strom selbst vermarkten?

Ihren PV-Strom selbst vermarkten können Sie über die Direktvermarktung an der Strombörse. Für PV-Anlagen bis 100 kWp ist das freiwillig und lohnt sich meist erst ab mittlerer Größe, da ein Direktvermarkter und ein Vertrag nötig sind.

Darf man Strom weiterverkaufen?

Selbst erzeugten Solarstrom weiterverkaufen ist erlaubt. Sobald Sie Strom an Dritte wie Nachbarn oder Mieter liefern, gelten Sie als Stromlieferant und müssen einen Stromliefervertrag schließen sowie steuerliche und energierechtliche Pflichten beachten.

Kann man PV-Strom privat verkaufen?

PV-Strom privat verkaufen ist möglich, etwa an Nachbarn über einen direkten Stromliefervertrag oder seit 2026 über Energy Sharing. Beides setzt einen passenden Zähler oder ein intelligentes Messsystem und die Einhaltung der energierechtlichen Vorgaben voraus.

Kann ich meinen überschüssigen Strom verkaufen?

Überschüssigen Solarstrom verkaufen Sie über die Überschusseinspeisung an den Netzbetreiber, 2026 für 7,78 Cent pro kWh bei PV-Anlagen bis 10 kWp. Alternativ lässt er sich über Direktvermarktung oder Energy Sharing vermarkten.

PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen 

Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.