Baden-Württemberg möchte die Klimaneutralität bis 2040 erreichen, weshalb das Bundesland und viele seiner Kommunen großzügige Förderprogramme für Photovoltaikanlagen anbieten. Erfahren Sie hier, welche Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung stehen und wie Sie diese beantragen können.
Das Wichtigste zuerst
- Mit dem Programm Wohnen mit „Zukunft: Photovoltaik“ fördert BW private PV-Anlagen und Batteriespeicher mit zinsgünstigen Krediten.
- Viele Kommunen bieten ergänzende Zuschüsse zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
- Stuttgart und Freiburg unterstützen den Solarausbau mit besonders hohen Fördergeldern.
- Bundesweite KfW-Kredite und die Einspeisevergütung sind meist mit Landesmitteln kombinierbar.
- Der Nullsteuersatz senkt die Anschaffungskosten für Anlagen und Installation deutlich.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Baden-Württemberg?
Mit dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ bietet Baden-Württemberg zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die eine PV-Anlage auf ihrem Wohngebäude installieren möchten. Die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) vergibt dafür Kredite ab 5.000 € für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und zusätzliche Investitionen wie Wallboxen oder Messeinrichtungen.
Förderfähige Maßnahmen im Detail:
- PV-Anlage bis 30 kWp Leistung sowie Stromspeicher
- Planung und Projektierung
- bauliche Maßnahmen, etwa für Aufständerungen oder Unterkonstruktionen
- Installation und Anschluss der Anlage
- weitere Kosten im Zusammenhang mit PV wie Wallboxen oder Messeinrichtungen
Die L-Bank bietet folgende Konditionen:
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren
- Kredithöhe ab 5.000 €
- Kreditlaufzeit von 5, 10, 20 oder 30 Jahre, davon 1 bis 5 tilgungsfrei
- Sollzinsbindung von 10 Jahren
- 12 Monate zinsfrei, danach Bereitstellungszinsen von 0,15% monatlich auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die Ihr Eigentum, auf dem die Anlage errichtet werden soll, selbst bewohnen. Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Wie stelle ich den Antrag?
Die L-Bank arbeitet mit Banken und Sparkassen in ganz Baden-Württemberg zusammen. Sie können sich in Ihrer Hausbank beraten lassen und dort die Antragstellung vornehmen. Der Vertragsabschluss und die Auszahlung erfolgen ebenfalls durch Ihre Hausbank.
Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg
Kommunale Förderprogramme
in Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Landesförderprogramm bieten viele Kommunen in Baden-Württemberg eigene Förderungen für Photovoltaikanlagen an. Sie sind oft mit der landesspezifischen Förderung kombinierbar, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen erheblich verbessert. Besonders Stuttgart und Freiburg bieten großzügige kommunale Förderungen.
Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart strebt Klimaneutralität bis 2035 an und unterstützt daher Rahmen der „Solaroffensive“ Eigentümer, Mieter und Anlagenbetreiber mit Zuschüssen beim Ausbau der Solarstromerzeugung.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Zuschuss:
- begleitende Maßnahmen für die Installation von PV-Anlagen wie Elektroarbeiten, Gerüstarbeiten, Statikprüfung oder Ertüchtigung der Dachhaut
- Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen
- Elektro-Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer PV-Anlage
- Balkonkraftwerke (steckerfertige PV-Anlagen)
Hier eine Übersicht:
| Fördergegenstand | Förderung | Maximale Fördersumme |
|---|---|---|
| PV-Anlage | Standard-Dach-PV: bis zu 350 €/kWp für 50% der förderfähigen Kosten; Gründach‐/Fassaden‐PV: bis zu 450€/kWp für 50% der förderfähigen Kosten bei Volleinspeisung: bis zu 600 €/kWp für 100% der förderfähigen Kosten | jeweils 50.000 € |
| Batteriespeicher | 300 €/kWh, max. 0,8 x PV‐Leistung (in kWp) | 20.000€ |
| Ladeinfrastruktur für E-Autos | Umgesetzte Ladestation: 100% der förderfähigen Kosten, max. 1000 € zzgl. MwSt.; Vorbereitete Ladestation: 100% der förderfähigen Kosten, max. 250 € zzgl. MwSt. Die Ladestation selbst ist nicht förderfähig. | jeweils 30.000 € |
| Balkonkraftwerk | 200 € pauschal, 300 € für Inhaber der Bonuscard + Kultur |
Welche Voraussetzungen gelten?
Alle Anträge außer für Balkon-PV-Systeme müssen Sie vor Beauftragung online stellen. Anträge für Balkon-PV-Systeme können bis drei Monate nach Kauf online eingereicht werden. Nach der Antragstellung ist es nicht mehr möglich, die Förderung zu erhöhen.
Freiburg
Das Förderprogramm der „Klimafreundlich wohnen“ der Stadt Freiburg bietet Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke. Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen für PV-Anlagen auf Gründächern oder an Fassaden, für PVT-Kollektoren und für Anlagen, die auf Basis des Mieterstrommodells betrieben werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| PV-Anlage (Dachvollbelegung) | 150 € pro kWp, max. 1.500 €, mind. 200 € |
| Gründach-PV, PVT-Kollektoren, Fassaden-PV & denkmalgeschützte PV-Anlage | +150 € pro kWp zusätzlich bis max. 1.500 €, mind. 200 € |
| Mieterstromanlage | 15 €/kWp pro Wohneinheit, max. 3000 € |
| Balkonkraftwerk | 150 €, 300 € mit Freiburg-Pass |
Batteriespeicher werden seit Juni 2025 nicht mehr gefördert. So hat es der Gemeinderat beschlossen.
Karlsruhe
Mit dem „KlimaBonus Karlsruhe“ investiert die Stadt jährlich zwei Millionen Euro in die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dazu zählen auch Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen. Eine Bonusförderung gibt es für Fassaden-Photovoltaik und PVT-Kollektoren, die zugleich Solarstrom und Wärme erzeugen (PV + Solarthermie).
Die Förderung richtet sich an Eigentümer, aber auch Mieter sind förderberechtigt, wenn der Eigentümer der Maßnahme zustimmt. Seit dem 1. Januar 2026 können wieder Anträge gestellt werden, über das digitale Formular auf der offiziellen Website.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| PV-Anlage | 250 €/kWp, max. 2.500 € je Gebäude |
| Fassaden-PV, PVT-Modulanlage | +100 €/kWp zusätzlich, max. 1.000 € je Gebäude |
| Steuerberatung bei PV-Anlage mit mind. 10 kWp | max. 500 € |
Konstanz
Die Stadt Konstanz vergibt Zuschüsse für Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe sowie für Balkonkraftwerke im Rahmen ihrer Breitenförderung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss für die steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk) steht allen Mietern in Konstanz zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt digital und muss zusammen mit allen nötigen Unterlagen per Mail verschickt werden.
Zusätzlich bezuschussen die Stadtwerke Konstanz neue PV-Anlagen für Eigentümer mit 300 €. Voraussetzung ist eine Wechselrichterleistung von 1,5 kWp und der Bezug des Stromtarifs „SeeEnergie ÖkostromFairPlus“.
| Förderer | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Stadt Konstanz | PV-Anlage kombiniert mit Wärmepumpe | pauschal 1.000 € je Gebäude, max. 2.000 € bei maximaler Flächennutzung von Dach oder Fassade |
| Stadt Konstanz | Balkonkraftwerk | pauschal 150 € je Anlage und Wohneinheit |
| Stadtwerke Konstanz | PV-Anlage | pauschal 300 € |
Mannheim
In Mannheim bietet die Klimaschutzagentur Mannheim mit dem Förderprogramm SolarBonus umfangreiche Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden im Bestand. Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und gemeinnützige Vereine. Sie können den Antrag per Mail stellen, das Antragsformular müssen Sie jedoch im Original per Post eingereichen.
Das SolarBonus-Programm fördert verschiedene Arten von Photovoltaikanlagen. Hier ein Überblick inklusive der Förderhöhen:
| Fördergegenstand | Förderfähige Gebäude | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Gründach-PV | Ein- und Zweifamilienhaus | 260 €/kWp, max. 4.000 € |
| Fassaden-PV oder sonstige Fassadensysteme | Ein- und Zweifamilienhaus | 250 €/kWp, max. 3.750 € |
| PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Gebäude | Ein- und Zweifamilienhaus | 300 €/kWp, max. 4.500 € |
| PV-Anlage + Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Mehrfamilienhaus/WEG mind. 3 Wohneinheiten | 120 €/kWp, max. 2.400 €, 50% der Kosten für Umsetzung des Betriebskonzepts, max. 3.000 € |
| Aufdach-PV-Anlage | Vereinsgebäude | 140 €/kWp, max. 4.200 € |
Ulm
Das Ulmer Energieförderprogramm der Stadt Ulm wurde bereits 1991 ins Leben gerufen und ist ein wirkungsvoller Baustein der städtischen Klimaschutzstrategie. Das Programm wurde 2025 gestoppt und zum 1. Januar 2026 novelliert. Gefördert werden unter anderem Balkonkraftwerke, Mieterstrom-Projekte und die Prüfung bestehender Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Mieter und öffentliche Einrichtungen.
*Aufgrund der Haushaltslage wurden die Fördermittel für 2026 gekürzt. Eine Übergangsfrist ermöglicht es, bis zum 31. März 2026 Anträge für Vorhaben gemäß der Richtlinie 2025 einzureichen, die nachweislich vor dem 5. September 2025 beauftragt wurden.
Folgende Photovoltaik-Maßnahmen werden gefördert:
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Gültig nach Förderrichtlinie |
|---|---|---|
| Prüfung bestehender PV- oder Solarthermie-Anlage | 50% der förderfähigen Kosten, max. 500 € | 2026 |
| Balkonkraftwerk | 50% der förderfähigen Kosten, max. 100 € je Wohneinheit | 2026 |
| Mieterstrommodell | 150 €/kWp | 2026 |
| Gebäudeintegrierte PV (Dach oder Fassade) | 400 €/kWp | 2025 |
| Dach- und Fassaden-PV auf Gebäude und als Parkplatzüberdachung | 75 €/kWp | 2025 |
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Zusätzlich zu den kommunalen Programmen existieren auf Bundesebene verschiedene Fördermaßnahmen. Zu den wichtigsten zählen die KfW-Finanzierung, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz. Eine Kombination dieser bundesweiten mit den kommunalen Förderungen ist meistens möglich, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen deutlich steigert.
KfW-Förderprogramm 270
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ermöglicht die Beantragung zinsgünstiger Kredite, die für die Installation von Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Speichersystemen genutzt werden können. Zu den Zielgruppen gehören Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und Organisationen. Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die jeweilige Hausbank oder eine Direktbank.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine vom Staat garantierte Vergütung. Sie erhalten diese für den Solarstrom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Die aktuellen Vergütungssätze sind seit dem 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2026 gültig. Beachten Sie, dass diese Sätze halbjährlich angepasst werden und jährlich um etwa 1% sinken.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Die PV-Anlagen stellen eine langfristig planbare Investition dar, da die Einspeisevergütung für 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme garantiert wird. Diese Vergütung ist unabhängig vom aktuellen Strompreis und bietet somit eine verlässliche Planungssicherheit.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern von einer deutlichen Kostensenkung: Für Lieferung und Installation gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz). Die Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Der reduzierte Steuersatz umfasst alle Komponenten der PV-Anlage, wie Module, Wechselrichter, Montagesysteme und Speicher, sowie die Installationsarbeiten.
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