Photovoltaik-Förderung Hamburg: aktuelle Zuschüsse in 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 29/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • In Hamburg gibt es derzeit eine Förderung für eine PV-Anlage auf einem Gründach sowie einen einkommensabhängigen Zuschuss für Balkonkraftwerke.
  • Die Solaroffensive Hamburg bietet Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Solarstromprojekten.
  • Bundesweit können Eigentümer Solaranlagen über die Einspeisevergütung und den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 finanzieren.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hamburg?

Für Photovoltaik in Kombination mit Dachbegrünung gibt es in Hamburg die Hamburger Gründachförderung. Sie gilt für eine freiwillige Dachbegrünung ab 20 m² begrünter Fläche und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt und bewilligt werden, in der Regel vor dem Liefer- oder Leistungsvertrag. Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60% der anerkennungsfähigen Kosten. Sonstige Antragsteller – darunter Vermietende ab drei Wohneinheiten – erhalten 40%. Für die geeignete Solar-Unterkonstruktion erhalten Sie zusätzlich 40% der anerkennungsfähigen Ausgaben, höchstens 50 € pro m² Bruttomodulfläche. Die Module selbst werden innerhalb dieses Programms nicht gefördert. Auf einem bereits vorhandenen Gründach ist ab 50 m² Bruttomodulfläche auch eine alleinige Förderung der Unterkonstruktion mit 50 € pro m² möglich.

Für Balkonkraftwerke erhalten einkommensschwache Haushalte bis zu 90% der Anschaffungskosten, maximal 500 € je Haushalt oder Bedarfsgemeinschaft. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder BAföG sowie Haushalte unter dem Pfändungsfreibetrag. Die Förderung für Balkonkraftwerke läuft bis zum 31.07.2027 und setzt einen geeigneten Balkon oder eine geeignete Terrasse mit Anschlussmöglichkeit voraus. Wenden Sie sich vor dem Kauf an die Caritas, die Ihre Eignung prüft und Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Die Solaroffensive Hamburg bietet eine wertvolle Unterstützung für die Umsetzung von Solarstromprojekten. Im Rahmen dieser Initiative erhalten Interessierte kompetente Beratung und Betreuung durch erfahrene Unternehmen der Energiewende. Ziel ist die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik in Hamburg, auch ohne direkte finanzielle Zuschüsse. Dieses Angebot richtet sich an die Allgemeinheit, das heißt von privaten Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften bis hin zu Unternehmen.

Auf Bundesebene stehen Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Eigentümer bei der Finanzierung ihrer Solaranlage unterstützen können.

Kommunale Förderprogramme in Hamburg

Für die Hamburger Bezirke ist kein zusätzliches aktuell offenes Förderprogramm für private Haushalte belegt. Nutzen Sie dafür die oben genannten stadtweiten Förderungen sowie die Förderprogramme auf Bundesebene.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Unabhängig vom Wohnort stehen Ihnen für Ihr Solarprojekt in Schleswig-Holstein  bundesweite PV-Förderungen zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen an und durch die Einspeisevergütung erhalten Sie eine festgeschriebene Vergütung für den ins Stromnetz gelieferten Ertrag. Obendrein entfällt für PV-Anlagen, Speicher und Stecker-Solar-Geräte unter den gesetzlichen Gebäude- und Leistungsvoraussetzungen die Mehrwertsteuer.

KfW-Förderprogramm 270

Mit dem Darlehen „Erneuerbare Energien“ (KfW-Kredit 270) greift die KfW-Bank Unternehmen und Privatpersonen finanziell unter die Arme. Der Förderkredit umfasst die Realisierung von PV-Systemen und Stromspeichern mit einer Summe von bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Der Zinssatz ist variabel und hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Als Privatperson müssen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.

Einspeisevergütung

Für Solarstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen, zahlt Ihr Netzbetreiber eine feste  Einspeisevergütung. Diese Einnahmequelle ist für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Jahre zugesichert und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Um sinkende Systemkosten und technologischen Fortschritt abzubilden, wurden die festgesetzten Tarife bislang zweimal im Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1% abgesenkt.

Die folgenden Sätze gelten anteilig nach Leistungsanteil für Gebäude- und Lärmschutzwandanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026:

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die Direktvermarktungsspalte nennt den anzulegenden Wert zur Berechnung der Marktprämie, keinen garantierten Verkaufspreis. Die Auszahlung der festen Einspeisevergütung übernimmt Ihr zuständiger Netzbetreiber im monatlichen Rhythmus. Voraussetzung für den Geldfluss ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Bei negativen Börsenstrompreisen kann die Vergütung zeitweise entfallen. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird; für Anlagen unter 2 kW gilt zusätzlich eine Ausnahme bis zum Ende des Jahres einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur.

Nullsteuersatz

Eine massive Erleichterung bei den Anschaffungskosten bringt der seit dem 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speichersysteme. Die Mehrwertsteuer mit 0% gilt für Solarmodule, wesentliche Komponenten, PV-Stromspeicher und die Montageleistungen, wenn die Anlage auf, in oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen oder gemeinwohlbezogenen Gebäuden installiert wird. Bis 30 kWp laut MaStR gelten diese Gebäudevoraussetzungen als erfüllt. Wartungsleistungen sind nicht pauschal steuerfrei.

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