Photovoltaik-Förderung in Hessen: aktuelle Zuschüsse 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 24/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • Hessen bietet zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen über die WIBank an.
  • Die Kommunen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Bebra, Nidda, Hochheim am Main und Biblis gewähren zusätzliche Zuschüsse.
  • Gefördert werden Solaranlagen, Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik.
  • Der Antragszeitpunkt hängt vom Programm ab,
  • Bundesförderungen wie der KfW-Kredit 270 ergänzen die Landesförderung.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hessen?

Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen an. Das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank richtet sich an private Hausbesitzer und Bauherren. Darlehen werden von 10.000 € bis 50.000 € mit einem Zinszuschuss von 1,5% pro Jahr gewährt. Laufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre. Antragsberechtigt sind Eigentümer ausschließlich selbst genutzter Wohnhäuser in Hessen. Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der WIBank.

Die PV-Förderung umfasst den Kauf und die Installation von:

  • PV-Anlage (bis 20 kWp für den Eigenverbrauch)
  • Batteriespeicher (nur kombiniert mit neuer PV-Anlage)
  • Steuer- und Regelungstechnik (nur kombiniert mit neuer PV-Anlage)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Anlage muss im Netzparallelbetrieb mit dem Stromnetz verbunden werden, der Solarstrom soll aber hauptsächlich dem Eigenverbrauch dienen. Der Antrag ist vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank zu stellen. Antragsteller müssen mindestens 10% liquides Eigenkapital einbringen. Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich, nach einem tilgungsfreien Jahr.

Wenn Ihr Renteneintritt in die zehnjährige Laufzeit fällt, gelten bei mehr als zwei Rentenjahren während der Laufzeit höhere Eigenkapitalanforderungen: 20% der Darlehenssumme bei drei bis fünf Rentenjahren und 25% bei mehr als fünf Rentenjahren.

Kommunale Förderprogramme in Hessen

Neben der Landesförderung bieten mehrere Städte und Kommunen in Hessen zusätzliche Zuschüsse für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke an. Informieren Sie sich jedoch vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Gemeinde über Solarförderungen, da die Fördermittel zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft sein können.

Kommune in HessenFörderprogrammFördergegenstandFörderhöhe
DarmstadtFörderprogramm PhotovoltaikAufdach-PV, Fassaden-PV, BalkonkraftwerkZuschuss bis zu 6.000 €
Frankfurt am MainKlimabonusPV-Anlage, Solargründach, StromspeicherZuschuss regulär bis zu 30% der förderfähigen Kosten, bei Gemeinschaftsprojekten +5 Prozentpunkte
KasselFörderprogramm BalkonkraftwerkeBalkonkraftwerkZuschuss von 150 €
Bebra100-Dächer-SolarprogrammStecker-Solaranlage, BatteriespeicherZuschuss bis zu 600 € je Wohneinheit
NiddaFörderung Stadt NiddaPV-Anlage, Stromspeicher, BalkonkraftwerkPV bis zu 1.000 € plus Speicher bis zu 500 €; Balkon bis zu 200 €
Hochheim am MainStädtisches Förderprogramm für Klimaschutz und KlimaanpassungBalkonkraftwerk, SpeicherZuschuss bis zu 50 €, mit Speicher bis zu 150 €
BiblisFörderung Stecker-SolaranlagenStecker-SolaranlageZuschuss bis zu 150 €

Darmstadt

Mit dem Förderprogramm Photovoltaik bezuschusst Darmstadt Aufdach- und Fassaden-PV-Anlagen sowie Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke). Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden im Stadtgebiet.

Der Antrag wird nach Errichtung und Registrierung der Anlage gestellt. Das Rechnungsdatum der Module muss nach dem 28.06.2022 liegen und die Anlage muss Ihr Eigentum sein.

FördergegenstandZuschuss
Aufdach-PV200 € pro kWp, max. 6.000 €
Fassaden-PV200 € pro kWp, max. 6.000 €
Balkonkraftwerke (bis 450 W Systemleistung)200 € pauschal, max. 50% der Kosten
Balkonkraftwerke (über 450 W Systemleistung)400 € pauschal, max. 50% der Kosten

Für Haushalte in Darmstadt mit geringem Einkommen gewährt das Amt für Soziales und Prävention einen besonders hohen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk. Voraussetzung sind ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze oder der Bezug der dort genannten Sozialleistungen sowie die Teilnahme an einer Energiesparberatung durch die Caritas. Dann erhalten Haushalte eine Mini-PV-Anlage für eine Gebühr von 75 €.

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Frankfurt am Main

Frankfurt am Main vergibt durch das Förderprogramm Klimabonus Zuschüsse von 20 bis 30% der förderfähigen Kosten für PV-Anlagen, Solar-Gründächer und Batteriespeicher. Speicher werden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Gemeinschaftsprojekte erhalten 5 Prozentpunkte zusätzlichen Bonus. Die Förderung für PV, Speicher und Ladeinfrastruktur beträgt zusammen höchstens 50.000 € je Gebäude und zusammen mit einer zusätzlichen Klimaanpassungsförderung höchstens 100.000 € je Gebäude.

Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Antragstellung erfolgt digital über das Stadtportal Frankfurt. Mit der Maßnahme dürfen Sie erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen. Nach der Umsetzung und Prüfung der Abschlussunterlagen erhalten Sie den Zuschuss.

FördergegenstandZuschuss
Solaranlagen20% der förderfähigen Kosten
Solar-Gründächer30% der förderfähigen Kosten
Batteriespeicher20% der förderfähigen Kosten
Gemeinschaftsprojekte+5 Prozentpunkte zusätzlicher Bonus

Die Förderung für Balkonkraftwerke ist eingestellt. Die Fördermittel sind ausgeschöpft.

Kassel

Mit dem Förderprogramm Balkonkraftwerke fördert Kassel aktuell Stecker-Solar-Geräte mit einem Zuschuss von 150 €. Antragsberechtigt sind volljährige private Eigentümer oder Mieter mit Erstwohnsitz in Kassel. Antrag und Bewilligung müssen vor dem Kauf liegen, gefördert wird einmal je Haushalt bzw. Wohneinheit. Haushalte mit niedrigem Einkommen haben sogar die Chance auf ein kostenfreies Balkonkraftwerk. Voraussetzungen sind der Bezug von Sozialleistungen oder Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags und eine Energiesparberatung im Rahmen des Programms „Stromspar-Check“ sowie die Eignung des Balkons.

Bebra

Bebra fördert im 100-Dächer-Solarprogramm Stecker-Solaranlagen und Batteriespeicher. Bei Balkonanlagen sind Eigentümer, Mieter und Pächter antragsberechtigt, bei Speichern private Eigentümer. Der Antrag ist vor Kauf und Installation zu stellen. Der Speicher muss mit einer neuen oder bestehenden PV-Dachanlage kombiniert und durch einen Fachbetrieb installiert werden. Die Förderung ist auf höchstens 600 € je Wohneinheit begrenzt.

FördergegenstandZuschuss
Stecker-Solaranlage (Balkonkraftwerk)100 € pauschal
Batteriespeicher50 € pro kWh, max. 500 €, zusammen mit Balkonförderung max. 600 € je Wohneinheit

Nidda

Die Stadt Nidda fördert im Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.2026 private Wohngebäude mit Dach- und Fassaden-PV, Stromspeichern und Balkonkraftwerken. Informationen und Antrag finden Sie in der Förderung Stadt Nidda. Für Dach- und Fassaden-PV sowie Stromspeicher sind Privatpersonen mit Wohneigentum in Nidda antragsberechtigt. Die PV-Anlage muss mindestens 4 kWp leisten. Speicher werden auch als Nachrüstung gefördert. Für Balkonkraftwerke sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Nidda antragsberechtigt, auch ohne Wohneigentum.

Der Antrag wird online innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme gestellt. Bei Balkonanlagen wird eine Anlage mit höchstens zwei Modulen je Haushalt gefördert. Die Haltedauer beträgt zehn Jahre für PV-Anlagen und Speicher sowie drei Jahre für Balkonkraftwerke.

FördergegenstandZuschuss
PV-Anlage100 € pro kWp, max. 1.000 €
Stromspeicher50 € pro kWh, max. 500 €
Balkonkraftwerk50% der Kosten, max. 200 €

Hochheim am Main

Hochheim am Main fördert im städtischen Förderprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassung Balkonkraftwerke und einen zugehörigen Speicher. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Initiativen und Vereine. Mieter benötigen die Zustimmung des Eigentümers. Gefördert werden Module bis 2.000 Wp und Wechselrichter bis 800 W.

Der Antrag wird nach Abschluss der Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten gestellt. Die Anlage muss fünf Jahre betrieben werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

FördergegenstandZuschuss
Balkonkraftwerkmax. 50 €
Speicher zum Balkonkraftwerkmax. 100 €

Biblis

Biblis fördert neue Stecker-Solaranlagen mit 25% der Anschaffungskosten. Das Programm und den Antrag finden Sie unter Stecker-Solaranlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und Mieter. Die Anlage darf höchstens 800 W leisten.

Der Antrag wird nach der Installation mit Rechnung, Sicherheitsnachweis, Foto, Marktstammdatenregister-Nachweis und bei Mietern mit der erforderlichen Vermietererlaubnis gestellt. Die Anlage muss ab Rechnungsdatum fünf Jahre gehalten werden.

FördergegenstandZuschuss
neue Stecker-Solaranlage bis 800 W25% der Anschaffungskosten, max. 150 €

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Ergänzend zu den Hessischen Programmen stehen Betreibern von PV-Anlagen bundesweit Solarförderungen zur Verfügung. Der KfW-Kredit 270 und die staatliche Einspeisevergütung bilden dabei die Säulen der Bundesförderung. Zusätzlich profitieren Solaranlagenbetreiber von erheblichen steuerlichen Entlastungen bei Anschaffung und Betrieb ihrer Anlagen.

KfW-Förderprogramm 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über ihr Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Kredite an. Der KfW-270-Kredit ermöglicht es Privathaushalten und Unternehmen, PV-Anlagen und Stromspeicher zu finanzieren. Das Darlehen deckt sowohl die Anschaffungs- als auch die Installationskosten ab. Kreditnehmer können Darlehenssummen bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben in Anspruch nehmen. Der Zinssatz richtet sich individuell nach Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den gestellten Sicherheiten.

Privatpersonen müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens gestellt.

Einspeisevergütung

Die staatlich garantierte Einspeisevergütung sichert Solaranlagenbetreibern langfristige Planungssicherheit. Für Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten Betreiber eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütungssätze gelten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Die folgende Tabelle gilt für die Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026. Um technologische Entwicklungen und Kostensenkungen bei Solaranlagen zu berücksichtigen, werden die Sätze für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich angepasst – jeweils am 1. Februar und 1. August um ein Prozent reduziert. Für eine bereits in Betrieb genommene Anlage sinkt der einmal festgelegte Satz dadurch nicht nachträglich.

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die Sätze gelten anteilig je Leistungsstufe. Der anzulegende Wert ist die Berechnungsgrundlage für die Marktprämie in der Direktvermarktung, kein garantierter Markterlös.

Die monatliche Vergütung wird vom zuständigen Stromnetzbetreiber überwiesen. Voraussetzung ist die verbindliche Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die festgelegte Vergütungshöhe bietet damit Investitionssicherheit, es gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen.

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren begünstigte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher von einer deutlichen Kostenersparnis durch den Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer). Begünstigt sind insbesondere Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden einschließlich wesentlicher Komponenten, Speicher und Installationsleistungen. Diese Maßnahme reduziert die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und die erforderlichen Installationsleistungen erheblich. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf begünstigte Anlagen steigt die Wirtschaftlichkeit von Solarinvestitionen spürbar und beschleunigt die Energiewende.

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