Förderung von PV-Anlagen in Rheinland-Pfalz: Aktuelle Zuschüsse 2026

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 02/04/2026

In Rheinland-Pfalz gibt es 2026 keine landesweiten Zuschüsse für private PV-Anlagen. Auch kommunale Förderungen sind fast ausgeschöpft. Dennoch unterstützen staatliche Solarförderungen und Steuervorteile den Photovoltaik-Ausbau. Wir geben einen Überblick über aktuelle Photovoltaik-Förderungen in Rheinland-Pfalz. 

Das Wichtigste zuerst

  • Rheinland-Pfalz bietet aktuell keine direkten landesweiten PV-Zuschüsse an, die ISB gewährt dafür Förderkredite u.a. für PV-Anlagen.
  • Kommunale Förderungen gibt es derzeit noch in Bad Kreuznach. In Ludwigshafen und Trier sind die Fördermittel seit März 2026 ausgeschöpft. In Ingelheim, Koblenz, Mayen-Koblenz, Landau, Mainz, Nürburg, Pirmasens und Worms liefen sie bereits 2025 leer.
  • Bundesweit sind die Einspeisevergütung und der KfW-Förderkredit 270 verfügbar.
  • Die gesetzliche Einspeisevergütung bringt Ihnen geregelte Einnahmen und der Nullsteuersatz senkt Ihre Anschaffungskosten deutlich.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine direkten, landesweiten Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen. Die vorherige Landesförderung, das Solar-Speicher-Programm, lief bereits 2021 aus. Zwar gab es Forderungen nach einem Solar-Speicher-Programm II. Bis dato wurde die Photovoltaik-Förderung jedoch nicht neu aufgelegt.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet jedoch weiterhin zinsgünstige Kredite für die Modernisierung von Wohnraum an. Diese Programme eignen sich zur Unterstützung von Photovoltaik-Projekten.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

ISB-Programm 505

Mit dem Programm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums fördert die ISB unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen über ein Darlehen. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Das sind die Konditionen: 

  • Förderfähige Kosten: Planung, Anschaffung und Installation von PV-Anlagen sowie Batteriespeichern
  • Darlehenshöhe: Maximal 100.000 € pro Haushalt für bis zu vier Personen. Für jede weitere Person zusätzlich 5.000 € möglich.
  • Zinssatz: 3,45% über 20 Jahre
  • Tilgungszuschuss: 15% des Kreditbetrags bei Einhaltung der Einkommensgrenze; 5% des Kreditbetrags bei Überschreitung der Einkommensgrenze um höchstens 60%
  • Laufzeit: Flexible Laufzeiten mit möglichen tilgungsfreien Anlaufjahren

ISB-Programme 501–503

Die Programme zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum der ISB bieten Förderkredite für den Bau, Erwerb oder Ersatzneubau von selbst genutztem Wohnraum. PV-Anlagen können im Rahmen dieser Vorhaben mitfinanziert werden. Dies sind die Konditionen für Photovoltaik im Neubau:

  • Förderfähige Kosten: Neubau, Ankauf, Ersatzneubau oder Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum; Zusatzmaßnahmen wie der Einbau von PV-Anlage und Stromspeicher
  • Darlehenshöhe: Grunddarlehen bis zu 30% der Gesamtkosten; Zusatzdarlehen jeweils 5% der Gesamtkosten für Ersatzneubau, Einkommensgrenze wird um weniger als 10% überschritten, für jedes Kind und jede schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt
  • Darlehenssumme: bis zu 190.000 € +10% je weiteres Kind, je nach Fördermietenstufe des Standortes
  • Zinssatz: 3,45% pro Jahr bei 20 Jahren Zinsfestschreibung; 3,55% pro Jahr bei 30 Jahren
  • Tilgungszuschuss: Bis zu 10% des Darlehensbetrages, abhängig von Einkommen und Effizienz des Gebäudes
  • Laufzeit: Flexible Laufzeiten von 10, 15 oder 20 Jahren

Wie stelle ich den Förderantrag?

Der Förderantrag für die Programme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Information einholen und Förderbedingungen prüfen: Informieren Sie sich über die genauen Konditionen und Anforderungen des gewünschten Programms. 
  2. Beratungsgespräch vereinbaren: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der ISB oder Ihrer Hausbank, da die Darlehen ausschließlich über Banken und Sparkassen beantragt werden können. Im Gespräch werden die Fördervoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen erläutert.
  3. Antragstellung über die Hausbank: Reichen Sie den Förderantrag über Ihre Hausbank ein. Folgende Unterlagen sind meist erforderlich: Bau- oder Modernisierungspläne inkl. Nachweis über geplante PV-Anlage; Kostenaufstellung der Maßnahme; Einkommensnachweise zur Ermittlung der Förderhöhe.
  4. Prüfung durch die ISB: Nach Eingang des Antrags prüft die ISB die Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung des Darlehens. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  5. Bewilligung und Auszahlung: Nach Genehmigung wird das Darlehen über Ihre Hausbank ausgezahlt. Tilgungszuschüsse werden entsprechend den Programmbedingungen berücksichtigt.
  6. Maßnahmen umsetzen und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die entsprechenden Nachweise, wie Rechnungen oder Fertigstellungsdokumente, bei der ISB ein.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

Kommunale Förderprogramme in Rheinland-Pfalz

Nur wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz stellen derzeit Förderungen für Solaranlagen bereit. Meist beschränken sie sich auf Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Denn der Großteil an Fördermitteln, die das Land 2023 mit dem KIPKI-Programm für die Kommunen aufgestellt hat, sind heute ausgeschöpft.

Vereinzelt bieten Städte und Gemeinden aber auch 2026 noch regionale Solarförderungen an. Der Grund ist eine Fristverlängerung des KIPKI-Programms: Bis Mitte 2027 können Kommunen mit den Mitteln aus dem Programm eigene Solarförderungen finanzieren.

Da die kommunalen Budgets aber oft stark limitiert und schnell erschöpft sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anfrage direkt bei Ihrer zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Hier eine Auswahl regionaler PV-Förderungen:

Kommune Rheinlanf-PfalzProgrammFördergegenstandFörderhöhe
Bad KreuznachBalkonkraftwerke für PrivathaushalteBalkonkraftwerkepauschal 250 €
LudwigshafenKIPKI-ProgrammBalkonkraftwerkepauschal 200 € (Mittel seit Mitte März ausgeschöpft)
TrierKIPKI-ProgrammBalkonkraftwerkepauschal 200 € (Mittel seit Ende März 2026 ausgeschöpft)

Bad Kreuznach

Die Stadt Bad Kreuznach fördert Stecker-Solar-Anlagen für Privatpersonen mit einem pauschalen Zuschuss von 250 €. Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke wurde bis zum 31. März 2027 verlängert – endet jedoch, sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Für Ihr Solarprojekt stehen deutschlandweite PV-Förderungen bereit. Sie können den zinsvergünstigten KfW-Kredit 270 zur Finanzierung nutzen. Zusätzlich erhalten Sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Einspeisevergütung für den Strom, den Sie ins Netz leiten. Dank des Nullsteuersatzes sparen Sie sich außerdem die Mehrwertsteuer bei Kauf, Montage und Wartung. Bei PV-Anlagen bis 30 kWp entfällt überdies die Einkommensteuer.

KfW-Programm 270

Mit dem KfW 270-Kredit vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Darlehen. Diese richten sich an Privatpersonen und Unternehmen, um Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu finanzieren. Die Kredite decken Anschaffungs- und Montagekosten bis zu 150 Millionen Euro ab. Der Zinssatz startet bei 3,23% und variiert je nach der individuellen Effizienzhaus-Klasse Ihres Gebäudes.

Einspeisevergütung

Für den ins öffentliche Netz gelieferten Solarstrom zahlt der Staat eine garantierte Einspeisevergütung. Diese wird für das Inbetriebnahmejahr sowie 20 weitere Jahre fest zugesichert, was Ihnen enorme Planungssicherheit bietet. Um dem technologischen Fortschritt und den sinkenden Anlagenkosten Rechnung zu tragen, werden die Vergütungssätze zweimal jährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) angepasst und sinken dabei um jeweils 1%.

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh8,18 ct/kWh
bis 40 kWp6,73 ct/kWh7,13 ct/kWh
bis 100 kWp5,50 ct/kWh5,90 ct/kWh
bis 400 kWp5,90 ct/kWh
bis 1.000 kWp5,90 ct/kWh

Ihr zuständiger Stromnetzbetreiber überweist Ihnen diese Vergütung jeden Monat. Zwingende Bedingung dafür ist jedoch, dass Sie Ihre Solaranlage vorab im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Die zugesagte Vergütungshöhe bleibt dabei fest und ist völlig unabhängig von künftigen Schwankungen am Strommarkt.

Nullsteuersatz

Der Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer) wurde am 1. Januar 2023 für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eingeführt. Diese Maßnahme senkt die Anschaffungskosten für PV-Systeme signifikant, da weder auf Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher noch auf Installationsleistungen Mehrwertsteuer erhoben wird.

Der Nullsteuersatz macht PV-Anlagen für Privatpersonen attraktiver, steigert die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen und ist eine wichtige Triebkraft zur Beschleunigung der Energiewende. Er findet auf alle neu installierten Anlagen Anwendung.

PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen

Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten Sie bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.