Photovoltaik-Förderung Sachsen-Anhalt: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesspezifische oder kommunale Förderung für Photovoltaik. Dies wird sich aber voraussichtlich bis Ende 2023 oder Anfang 2024 ändern. Bis dahin gibt es mehrere staatliche Förderprogramme, die Ihnen zur Verfügung stehen. Dieser Leitfaden informiert Sie über alle Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen-Anhalt?

Das Sachsen-Anhalt SPEICHERT-Programm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt den Ausbau von Solarstrom-Speichersystemen. Die Antragstellung ist aufgrund der hohen Nachfrage vorübergehend gestoppt. Laut Land stehen spätestens im Jahr 2024 wieder Fördermittel zur Verfügung.

 Hier sind alle Batteriespeichersysteme für Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp förderfähig. Allerdings wird die Anschaffung der PV-Anlage selbst derzeit nicht gefördert. Der Fördersatz hängt von der Speicherkapazität des Stromspeichers ab.

  • Der Fördersatz für eine Speicherkapazität zwischen 5 und 25 Kilowattstunden liegt bei 300 € pro kWh.
  • Der Fördersatz für eine Speicherkapazität zwischen 5 und 25 Kilowattstunden liegt bei 200 € pro kWh.

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Voraussetzungen von Sachsen-Anhalt SPEICHERT

Um das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Speicher muss mindestens 5,0 Kilowattstunden Strom speichern;
  • Das Stromspeichersystem wird in Sachsen-Anhalt installiert und betrieben;
  • Sie installieren entweder eine neue Anlage oder erweitern Ihre bestehende PV-Anlage um 100 %;
  • Das Stromspeichersystem muss jederzeit mit der PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.

Kommunale Förderprogramme in Sachsen-Anhalt

Neben dem landesweiten Förderprogramm gibt es in Sachsen-Anhalt keine weiteren kommunalen Förderprogramme. Allerdings gibt es bundesweit noch weitere Möglichkeiten, die in Betracht kommen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Bundesweit gibt es verschiedene Förderprogramme, darunter den KfW-Kredit 270, den KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Für die Finanzierung von PV-Anlagen bietet die KfW das KfW-Darlehen 270 an. Dieser Kredit bietet zinsgünstige Konditionen und steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Er deckt die Kosten für Anschaffung und Installation ab. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50 Millionen Euro. Der Zinssatz variiert je nach Gebäudeklasse zwischen 4,75 und 11,51 %.

KfW-Zuschuss 442

Ab dem 26. September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Das Förderprogramm hieß "Solarstrom für Elektroautos" und war ein Programm des Bundesverkehrsministeriums. Leider waren die Fördermittel für das Jahr 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen. 

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Subvention für Solarstrom. Sie gilt für selbst erzeugten Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die letzte Anpassung erfolgte am 30. Juli 2022. Sie ist in ihrer jetzigen Form bis Februar 2024 gültig.

  • PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh für die Volleinspeisung. Für die Überschusseinspeisung erhalten sie 8,2 Cent pro kWh;
  • PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,1 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung;
  • PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 5,8 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung.

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