Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Hostein: aktuelle Zuschüsse 2026

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 15/04/2026

Wer 2026 in Schleswig-Holstein eine PV-Anlage plant, steht oft vor der Frage nach der passenden Finanzierung. Zwar gibt es derzeit keine direkten Landeszuschüsse, doch kommunale Initiativen sowie bundesweite Förderprogramme und Steuervorteile bieten weiterhin enorme Einsparpotenziale. Wir geben einen Überblick über aktuelle Solarförderungen in Schleswig-Holstein.

Das Wichtigste zuerst

  • Das Land Schleswig-Holstein bietet aktuell keine direkten PV-Zuschüsse.
  • Viele kommunale Förderprogramme wurden ausgesetzt oder beendet.
  • Bundesweite KfW-Kredite sichern die Finanzierung für Solaranlagen.
  • Die staatliche Einspeisevergütung garantiert feste, langfristige Erträge.
  • Dank Nullsteuersatz sparen Hausbesitzer bei der Anschaffung die Mehrwertsteuer.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein stellt für private Photovoltaikanlagen derzeit keine landeseigenen Fördermittel bereit. Für die Anschubfinanzierung können Sie auf bundesweite Förderungen zurückgreifen oder bei Ihrer Gemeinde nach kommunalen Förderprogrammen fragen. 

Kommunale Förderprogramme in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wurden viele kommunale Förderprogramme eingestellt. Die Photovoltaik-Förderung in Kiel wurde für das Haushaltsjahr 2026 gestoppt. Lübeck führte dagegen 2025 ein gemeinschaftliches Projekt ein, das unter anderem private Solaranlagen bezuschusst. Da kommunale Förderprogramme oft stark begrenzt und Fördertöpfe rasch vergriffen sind, ist eine rechtzeitige Nachfrage bei der Verwaltung ratsam.

Lübeck

Die Stadt geht mit dem „Klimafonds Lübeck“ einen innovativen Weg: Teils aus kommunalen Fördermitteln, größtenteils aus Spendengeldern fördert Lübeck seit 2025 Klimaschutz-Projekte vor Ort – darunter auch die Installation von PV-Anlagen in Wohngebäuden. Pro Projekt sind solche Einzelmaßnahmen jedoch beschränkt auf 15% des Fondsvolumens zum Ende des Quartals. Reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig online über das Servicekonto-SH ein. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderhöhe ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. 

Kiel

Die Stadt Kiel gewährte über das Programm „Solarstadt Kiel“ Zuschüsse für private und gewerbliche PV-Anlagen und Solarthermie-Anlagen sowie für Balkonkraftwerke. Für 2026 beschloss die Stadt jedoch, die Förderung auszusetzen. Falls die Solarförderung im nächsten Jahr wieder aufgenommen wird, orientieren sie sich an den bisherigen Konditionen:

FördergegenstandFörderhöheGebäudeart
PV-Anlage300 € pro kWp bei mehr als 5 kWp LeistungEinfamilienhaus
PV-Anlage100 € pro kWp und Gebäude bei max. DachbelegungMehrfamilienhaus
PV-Anlage100 € pro kWp bei Vollbelegung, max. 15.000 € pro Dach/FreiflächeNichtwohngebäude, Freifläche
Balkonkraftwerk100 € PauschaleMehrfamilienhaus, Einfamilienhaus
Fassaden-, Indach-, Gründach-PV, PV + Solarthermie, Leichtbau- oder Folien-PV, PV-ÜberdachungInnovationsbonus bis zu 100 € pro kWp zusätzlichEinfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Nichtwohngebäude
Solarthermie-Anlage für Warmwasser700 € pro Gebäude bei EFH; 200/250 € pro m² Flachkollektor/Röhrenkollektor bei MFH oder Nichtwohngebäude, max. 2.000 € pro VorhabenEinfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Nichtwohngebäude
Solarthermie-Anlage für Warmwasser + Heizung1.000 € pro Gebäude; 200/250 € pro m² Flachkollektor/Röhrenkollektor bei MFH oder Nichtwohngebäude, max. 2.000 € pro VorhabenEinfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Nichtwohngebäude

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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Unabhängig vom Wohnort stehen Ihnen für Ihr Solarprojekt in Schleswig-Holstein bundesweite PV-Förderungen zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen an und durch die Einspeisevergütung erhalten Sie eine festgeschriebene Vergütung für den ins Stromnetz gelieferten Ertrag. Obendrein entfällt für PV-Anlagen, Speicher und Stecker-Solar-Geräten die Mehrwertsteuer.

KfW-Förderprogramm 270

Mit dem Darlehen „Erneuerbare Energien“ (KfW-Kredit 270) greift die KfW-Bank Unternehmen und Privatpersonen finanziell unter die Arme. Der Förderkredit umfasst die Realisierung von PV-Systemen und Stromspeichern mit einer Summe von bis zu 150 Millionen Euro. Der Zinssatz beginnt bei 3,23% und wird auf Basis der Effizienzhaus-Klasse berechnet.

Einspeisevergütung

Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die in das Stromnetz fließt, zahlt der Staat Betreibern eine feste Einspeisevergütung. Diese Einnahmequelle ist für das Jahr der Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Jahre zugesichert und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Um sinkende Systemkosten und technologischen Fortschritt abzubilden, reduzieren sich die festgesetzten Tarife zweimal im Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1%.

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh8,18 ct/kWh
bis 40 kWp6,73 ct/kWh7,13 ct/kWh
bis 100 kWp5,50 ct/kWh5,90 ct/kWh
bis 400 kWp5,90 ct/kWh
bis 1.000 kWp5,90 ct/kWh

Die Auszahlung dieser Beträge übernimmt Ihr zuständiger Netzbetreiber im monatlichen Rhythmus. Voraussetzung für den Geldfluss ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. 

Nullsteuersatz

Eine massive Erleichterung bei den Anschaffungskosten bringt der seit dem 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speichersysteme. Die Mehrwertsteuer für Solarmodule, Batterien, Wechselrichter und die Montageleistungen entfallen komplett. Diese Vorschrift gilt für alle neu installierten Anlagen, macht private Solar-Investitionen deutlich lukrativer und treibt als starker Anreiz die Energiewende voran.

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