Solarpaket 1 und 2: Was ändert sich für Photovoltaikbesitzer?

Anna Vöpel
Zuletzt aktualisiert: 24/04/2024

Die Entscheidung zum Solarpaket 1 und Solarpaket 2 besteht bereits seit August 2023 und sollte Anfang 2024 gelten, lag zunächst jedoch auf Eis. Nun hat sich die Ampel-Koalition endlich auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Was sich ändert, erfahren Sie hier.

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Was ist das Solarpaket 1?

Das Solarpaket 1 ist ein Gesetzespaket, das den Ausbau von Solaranlagen beschleunigen und deren Anschaffung erleichtern soll. Es baut insbesondere beim Balkonkraftwerk bürokratische Hürden ab, bringt Verbesserungen beim Mieterstrom, beschleunigt den Netzanschluss und beinhaltet weitere Erleichterungen für zukünftige Photovoltaikbesitzer.   

Solarpaket 1

Im Detail beinhaltet das Solarpaket 1 folgende Änderungen:

Abkehr von Resilienzboni

Einer der größten und am umstrittensten Verhandlungspunkte des Solarpakets ist der Resilienzbonus. Dieser sollte die Nutzung von in Europa produzierten Photovoltaik-Komponenten fördern, entweder mit direkten finanziellen Zuschüssen oder in Form einer höheren Einspeisevergütung. Ziel des Bonus ist es, die europäische Solarindustrie zu stärken und lange, globale Lieferketten zu vermeiden. 

Berechtigte Kritik am Resilienzbonus ist, dass es zu Marktverzerrungen kommen kann und die Wettbewerbsfähigkeit in der Solarbranche beeinträchtigen würde. Einfach gesagt, es könnte eine künstliche Inflation der Preise für europäische PV-Komponenten geben. Zudem könnte es zu Lieferschwierigkeiten europäischer PV-Komponenten kommen, da die Hersteller mit der Produktion nicht hinterherkommen, was den Solarausbau wieder verzögern würde. Ein Kritikpunkt war auch, dass der technologische Fortschritt in der Solarmodul-Industrie gebremst wird.

Die Ampel-Koalition hat sich deshalb darauf geeinigt, keine Resilienzboni im Solarpaket 1 zu verabschieden. 

Der Solarmodulmodul-Hersteller Meyer Burger hat Schließungen angekündigt, wenn die Resilienzboni wegfallen, da er nicht mit den Modulpreisen der chinesischen Hersteller konkurrieren kann. Meyer Burger stellt nun nach Ankündigung des Wegfalls der Boni eine Produktionsstätte in Freiberg, Sachsen ein.

Wegfall der Sektorziele des Klimaschutzgesetzes

Der zweite und ebenfalls einer der am heftigsten diskutierten Punkte war der Wegfall der Sektorziele im Klimaschutzgesetz. Bis jetzt wurde die Verringerung der Emissionen im Verkehrs-, Strom- und Wärmesektor jeweils rückblickend beurteilt. Das bedeutet, erreicht ein Sektor die Emissionsziele nicht, muss mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden. 

Im neuen Klimaschutzgesetz sollen die Emissionsminderungsziele beibehalten werden. Es werden jedoch die Emissionen über alle Sektoren zusammen betrachtet. Einzelne Sektoren werden nicht mehr zur Verantwortung gezogen. Umweltverbände kritisieren diesen Ansatz, da es schwieriger wird, das Ziel Deutschlands, die komplette Treibhausgasneutralität bis 2045, zu erreichen.

Kontext: Der Verkehrssektor mit Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die Klimaziele auch 2023, zum dritten Mal in Folge, nicht erreicht. Wissing drohte der Ampel-Koalition deshalb mit Wochenend-Fahrverboten als Sofortlösung, wenn das Klimaschutzgesetz nicht geändert wird. Dafür wurde er sowohl von der Koalition als auch der Opposition scharf kritisiert. 

Netzanschlussbedingungen werden bundesweit vereinheitlicht

Bisher galten die vereinfachten Netzanschlussverfahren nur für Anlagen bis 10,8 kWp. Zukünftig gilt es auch PV-Anlagen bis einschließlich 30 kWp. PV-Anlagen müssen nämlich vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser hat dann mehrere Wochen Zeit, die Anlage auf eine technische Kompatibilität zu prüfen. Das vereinfachte Verfahren besagt: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf die Anschlussanfrage, gilt die Solaranlage als genehmigt und darf angeschlossen werden.

Repowering von PV-Anlagen auf Dächern

Werden alte PV-Module durch leistungsstärkere, neue Module ersetzt, bleibt der Anspruch auf die Einspeisevergütung bestehen und geht einfach auf das neue Modul über. Bisher galt dies nur für Freiflächenanlagen. Mit dem Solarpaket 1 bleibt der Vergütungsanspruch aber auch für Dachanlagen bestehen. 

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke

Das Solarpaket 1 sieht für Balkonkraftwerke Vereinfachungen vor, indem die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister auf wenige Angaben beschränkt wird. Zudem müssen für Balkonkraftwerke keine Zweirichtungszähler oder digitale Stromzähler eingebaut werden.

Außerdem sollen Balkonkraftwerke auch eine höhere Leistungsgrenze von 800 Watt anstatt der bisherigen 600 Watt bekommen. 

Die Bundesregierung möchte zusätzlich über eine technische Norm (kein Gesetz) regeln, dass Balkonkraftwerke mit einem einfachen Schukostecker betrieben werden können. Das würde die Installation erheblich vereinfachen. Die Norm dazu wird derzeit von der VDE überarbeitet. 

Gemeinschaftliche Gebäude mit Solarstrom versorgen

Strom von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern kann künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Bisher musste Strom immer erst eingespeist werden. Die neue Regelung der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" vereinfacht dies nun. Zudem können Mieterinnen und Mieter künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abschließen, der nicht durch den Solarstrom gedeckt wird. 

Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie bisher nach dem EEG vergütet.

Mieterstrom

Mit dem Solarpaket 1 soll Mieterstrom künftig nicht nur auf Wohngebäuden, sondern auch auf Gewerbegebäuden und Nebengebäuden wie Garagen gefördert werden. Dies gilt, wenn der Solarstrom sofort verbraucht wird, also ohne Netzeinspeisung. Dabei können mehrere PV-Anlagen zusammengefasst werden. 

Vereinfachung der Direktvermarktung bis 25 kW

Die Vorgaben zur technischen Ausstattung von PV-Anlagen bis 25 kWp werden gelockert. Direktvermarktungsunternehnem greifen bisher nämlich überwiegend auf größere Anlagen zurück. Technische Anforderungen für kleine Anlagen sind deshalb unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Die Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kWp bleibt dennoch optional und wird dadurch auch günstiger. 

Vereinfachungen für Großanlagen

Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp sind aktuell zur Direktvermarktung verpflichtet. Mit dem Solarpaket 1 sollen die Anlagenbetreiber ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Dies ist insbesondere für Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch rentabel. Die neue Regelung soll zu mehr PV auf großen Dächern motivieren. 

Die neue Regelung soll außerdem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen trotz vorhandener Dachfläche auf unter 100 kWp dimensionieren. 

Änderungen für Freiflächenanlagen

Der Ausbau von Freiflächenanlagen soll gestärkt werden, indem die Grenze für Ausschreibungen von bisher 20 MW auf 50 MW angehoben wird. Diese Erweiterung ermöglicht es, die Kosten für die Stromerzeugung weiter zu senken, da der Preis mit steigender Leistungsgröße sinkt. Gleichzeitig ist geplant, landwirtschaftlich weniger ertragreiche Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen zuzulassen, um das Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien bestmöglich auszuschöpfen. 

Doch während der Ausbau vorangetrieben wird, muss auch sichergestellt werden, dass die Natur geschützt wird. Daher werden zukünftig "naturschutzfachliche Mindestkriterien" eingeführt, die von Freiflächenanlagen erfüllt werden müssen, um negative Umweltauswirkungen durch Photovoltaik zu minimieren.

Was ist das Solarpaket 2?

Das Solarpaket 2 ist eine Erweiterung des Solarpakets 1 und beinhaltet weitere Regelungen und Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung im Ausbau von Photovoltaik. Genehmigungsverfahren sollen noch weiter vereinfacht werden und technische Vorschriften gelockert sowie vereinheitlicht werden. Zudem soll die Attraktivität von PV-Anlagen in Form von Förderungen für private und gewerbliche Nutzer gesteigert werden. 

Solarpaket 2

Im Detail beinhaltet das Solarpaket 2 soweit folgende Änderungen:

Bauliche Anforderungen für Solaranlagen werden minimiert

Bauliche und technische Anforderungen an PV-Anlagen auf Dächern werden weiter optimiert, indem Absenkungen und Vereinheitlichungen der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen geprüft werden. Ziel ist eine effizientere Flächennutzung von PV-Modulen, insbesondere bei Reihenhäusern. Dadurch können Hausbesitzer weniger limitiert in der Größe ihrer Anlage sein und begrenzte Flächen effizienter nutzen. Zudem sollen größere Module über zwei Quadratmeter für die PV-Installation auf dem Dach einfacher genutzt werden können, was zu effizienteren Ergebnissen führt.

Bauliche Anforderungen für Balkonkraftwerke minimieren

Die Anforderungen an Balkonkraftwerke werden weiter optimiert, um Hemmnisse und Hürden durch bauliche Detailregelungen zu vereinfachen und den Zubau von Mini-PV-Anlagen zu fördern. Dadurch wird die Installation von Balkonkraftwerken noch einfacher werden.

Mehr Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden

PV-Anlagen sollen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher genehmigt werden. Dies soll die zur Verfügung stehenden Flächen bestmöglich für den Zubau von PV nutzen. Dadurch haben Bewohner denkmalgeschützter Gebäude die Möglichkeit, PV-Dachanlagen zu installieren, da PV-Anlagen Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes haben.

Einheitliche Prozesse beim technischen Anschluss

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) sollen vereinheitlicht werden, da es derzeit 870 Verteilnetzbetreiber mit teilweise unterschiedlichen technischen Anschlussbedingungen gibt. Dies soll die Entbürokratisierung vorantreiben und effiziente, einheitliche Prozesse entwickeln.

Wann kommt das Solarpaket 1 und 2?

Der Bundestag wird sehr wahrscheinlich am 26.04.2024 über das Solarpaket 1 debattieren. Es wurde bereits am 22. April diskutiert und mehrheitlich begrüßt. Wird das Paket beschlossen, könnte es noch bis zum Sommer in Kraft treten. Im Solarpaket 2 sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden. Dieses könnte noch Ende 2024 kommen. Einen festen Termin gibt es aber nicht.

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