Marktprämienmodell einfach erklärt (mit Beispielen)

Anna Vöpel
Zuletzt aktualisiert: 24/09/2024

Das Marktprämienmodell soll es für PV-Besitzer attraktiver machen, ihren Strom direkt auf dem Markt zu verkaufen. Wie es funktioniert, wie hoch die Prämie ist und ob sich die Direktvermarktung lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Das Wichtigste zuerst

  • Das Marktprämienmodell (EEG 2017) verpflichtet einige PV-Besitzer zur Direktvermarktung ihres Stroms und bietet dafür eine staatliche Marktprämie.
  • Das Ziel ist, den Markt für erneuerbare Energien wettbewerbsfähig zu machen und Solaranlagen langfristig ohne Förderungen attraktiv zu gestalten.
  • Betroffen sind PV-Anlagen von 100 bis 750 kW, während kleinere PV-Anlagen die Einspeisevergütung erhalten und größere an Ausschreibungen teilnehmen müssen.
  • Im Marktprämienmodell verkauft ein Direktvermarkter den Solarstrom an der Börse, und der Staat gleicht die Differenz zu den Erzeugungskosten mit einer Marktprämie aus.

Was ist das Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell wurde mit dem EEG 2017 eingeführt und verpflichtet einige PV-Besitzer dazu, ihren erzeugten Strom direkt auf dem Markt zu verkaufen. Damit es sich für die Anlagenbetreiber lohnt, zahlt der Staat auf die Einnahmen der Direktvermarktung eine zusätzliche Marktprämie. 

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Welche PV-Anlagen sind betroffen?

Alle PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 750 kW und alle Windenergieanlagen unter 750 kW sind derzeit betroffen und zur Direktvermarktung verpflichtet. Bei Solaranlagen unter 100 kW Leistung gilt die Einspeisevergütung. Hat die Photovoltaik mehr als 750 kW, muss der Betreiber an Ausschreibungen teilnehmen. 

Ausschreibungen bei Photovoltaik sind ein wettbewerbsorientiertes Verfahren, bei denen Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 750 kWp sich um Förderungen bewerben müssen. Dazu reichen sie Angebote für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen bei der Bundesnetzagentur ein. Diese vergibt die Zuschläge, basierend auf den günstigsten Geboten, um den Zubau von Photovoltaik zu steuern und die Förderung marktgerechter zu gestalten. 

Welche Ziele werden verfolgt?

Das Ziel des Staates mit der Direktvermarktung des Solarstroms ist es, nicht mehr eine fixe Einspeisevergütung zu zahlen, sondern den Markt für erneuerbare Energien wettbewerbsfähig zu machen. Bisher wurde der gesamte erzeugte und eingespeiste Solarstrom mit der fixen EEG Einspeisevergütung gefördert. 

Mit der Möglichkeit zur Direktvermarktung plus der zusätzlichen Marktprämie soll der Verkauf des Solarstroms und demnach auch die Anschaffung einer Solaranlage attraktiver werden. Langfristig möchte der Staat, dass erneuerbare Energien ohne Förderungen attraktiv und lohnenswert sind. 

Wie funktioniert das Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell sieht vor, dass der PV-Betreiber einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließt. Dieser übernimmt weiter den Verkauf des Solarstroms an der Börse. Der Börsenpreis liegt jedoch meist unter den Stromerzeugungskosten. Der Staat zahlt deshalb zusätzlich die Marktprämie. 

Wie wird die Marktprämie bestimmt?

Die Marktprämie wird vom monatlichen Durchschnittspreis für Strom, auch Marktwert genannt, an der Börse und dem anzulegenden Wert bestimmt. Der anzulegende Wert ist der Wert, der bei Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen bestimmt wurde. Mit Auslaufen des Osterpakets von 2022 ist er jedoch festgelegt. Er ändert sich halbjährlich und betrifft alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 genehmigt wurden. 

Marktprämie = Marktwert - anzulegender Wert

Zusammensetzung des Martktpraemienmodells

Aktuelle anzulegende Werte für das Marktprämienmodell (Stand Mai 2024)

Die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik gibt es seit dem 1. Februar 2024. Sie gelten noch bis Ende Juli 2024. Mit dem Auslaufen des Osterpakets sinken die Vergütungssätze, wie die der Einspeisevergütung, das Marktprämienmodell und der Mieterstromzuschlag, nun halbjährlich um 1%. 

Anzulegende Werte in Cent/kWh - Marktprämienmodell:

Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude (§ 48 Abs. 2 und 2a EEG 2023)bis 10 kWbis 40 kWbis 100 kWbis 400 kWbis 1 MW
Teileinspeisung (gerundet)8.517.436.146.146.14
Volleinspeisung (gerundet)13.2711.1911.199.3108.02

Anmerkung: Bis zu einer Leistung von 100 kWp kann auch noch die fixe Einspeisevergütung gewählt werden. Betreiber von Anlagen mit 300 bis 750 kWp können selbst entscheiden, ob sie an Ausschreibungen oder dem Marktprämienmodell teilnehmen möchten. 

Beispiel einer Marktprämie mit Volleinspeisung

Zum Verständnis haben wir ein Beispiel eines Marktprämienmodells erstellt:

Es wird eine PV-Anlage mit 300 kW installiert. Der erzeugte Solarstrom soll vollständig direkt vermarktet werden. Der Jahresertrag beträgt 300.000 Kilowattstunden. 9,31 Cent pro kWh beträgt deshalb der anzulegende Wert. Die Anlage erwirtschaftet demnach 27.930 € im Jahr. 

Solarertrag x anzulegender Wert Volleinspeisung = Einnahmen 

Beispiel einer Marktprämie mit Teileinspeisung

Wird statt der Volleinspeisung die Teileinspeisung gewählt, sinkt der anzulegende Wert auf 6,14 Cent pro verkaufter kWh. Bei der Teileinspeisung verwendet der Anlagenbetreiber den nicht verkauften Teil des Stroms selbst. Dies lohnt sich insbesondere für Firmen mit hohem Stromverbrauch, um Energiekosten zu sparen. Strom aus dem Netz ist nämlich teurer als selbst erzeugter Strom und auch teurer als der anzulegende Wert.  

Das Unternehmen verbraucht zum Beispiel 100.000 kWh Strom im Jahr. 60.000 kWh werden von der PV-Anlage gedeckt. Der Gewerbestrompreis liegt aktuell (Mai 2024) bei 25 Cent/kWh, was 25.000 € Stromkosten entspräche. Das Unternehmen spart nun mit dem selbst verbrauchten Strom 15.000 €, zahlt also nur noch 10.000 € an Stromkosten im Jahr. 

Die restlichen 240.000 kWh werden für den angelegten Wert der Teileinspeisung mit 6,14 Cent verkauft. Das sind Einnahmen von 14.736 €. Die Einnahmen sind so gut um 13.000 € geringer als bei einer Volleinspeisung, dafür werden aber auch 15.000 € an Stromkosten eingespart. 

verkaufter Solarstrom x anzulegender Wert Teileinspeisung = Einnahmen

Stromverbrauch x Strompreis - (Eigenverbrauch x Strompreis) = Einsparungen

Marktprämienmodell oder feste Einspeisevergütung?

Die Entscheidung zwischen dem Marktprämienmodell und der festen Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Marktprämienmodell ermöglicht, den erzeugten Strom direkt auf dem Markt zu verkaufen und durch die Marktprämie zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dies ist insbesondere für Anlagenbetreiber mit einer Leistung zwischen 100 und 750 kW attraktiv, da sie zur Direktvermarktung verpflichtet sind.

Die Einnahmen können jedoch nicht den angelegten Wert übersteigen. Weshalb es sich vornehmlich für Anlagenbetreiber mit einem hohen Stromverbrauch lohnt, lieber die niedrigere Marktprämie der Teileinspeisung zu wählen. So können deutlich mehr Energiekosten eingespart als mit der Marktprämie Einnahmen erzielt werden. 

Die feste Einspeisevergütung gilt nur für PV-Anlagen bis maximal 100 kWp. Hier lohnt sich der Aufwand der Direktvermarktung selten, weshalb die feste Einspeisevergütung ein paar Cent höher ist als die der Marktprämie. PV-Anlagen, die eine feste Einspeisevergütung wählten, setzten zu dem meist auch auf einen hohen Eigenverbrauch, da sich auch hier dieser mehr lohnt.

Letztlich sollten Anlagenbetreiber aber immer die individuellen Gegebenheiten ihrer PV-Anlage sowie ihre langfristigen Ziele berücksichtigen, um die passende Vergütungsform zu wählen.

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