Private Photovoltaikanlagen erzeugen oft mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Da stellt sich die Frage: Was passiert mit der überschüssigen Energie? Viele Eigentümer speisen ihren Solarstrom ins Netz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Aber lohnt sich das im Jahr 2025 noch? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste zuerst
- Für das Einspeisen von Solarstrom erhalten Sie eine Vergütung.
- Für PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten Sie 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung und 7,94 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung.
- Seit 2024 reduziert sich die Vergütung um 1% pro Halbjahr – je früher die Inbetriebnahme, desto höher die Vergütung.
- Der Eigenverbrauch lohnt sich mehr als die Einspeisung, weil die Strompreise höher sind als die Einspeisevergütung.
- Ab dem 25. Februar 2025 entfällt die Vergütung für den Zeitraum von negativen Strompreisen.
- Alternativen zur Einspeisung sind Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Direktvermarktung, Stromcloud oder Nulleinspeisung.
Was ist mit Solarstrom einspeisen gemeint?
Solarstrom einspeisen bedeutet, dass Sie überschüssigen Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür eine staatlich festgelegte Vergütung erhalten. Diese Einspeisevergütung soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und den wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage unterstützen.
Es gibt zwei Arten der Netzeinspeisung, die entscheidend für die Vergütungshöhe sind.
- Volleinspeisung: Sie speisen den gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz ein. Diese Option lohnt sich, wenn Sie wenig Strom selbst verbrauchen.
- Überschusseinspeisung: Sie nutzen den erzeugten Solarstrom zuerst selbst. Nur der nicht verbrauchte Anteil fließt ins Netz und wird vergütet. Diese Variante ist ideal, wenn Sie den Eigenverbrauch maximieren und Ihre Stromkosten senken möchten.
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Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Die PV-Einspeisung ist seit 2001 stark gesunken. Anfangs erhielten Betreiber einer Photovoltaikanlage über 50 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2011 fiel die Vergütung kontinuierlich, da die Solartechnik günstiger und somit die Förderung reduziert wurde. Seit 2012 liegt die Einspeisevergütung unter dem durchschnittlichen Strompreis.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Mit dem Osterpaket 2022 wurde die Degression der Einspeisevergütung für PV-Anlagen vorübergehend gestoppt. Seit 2024 sinkt sie wieder um 1% pro Halbjahr. Die aktuelle Vergütung liegt für die Überschusseinspeisung unter 8 Cent pro kWh und unter 13 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Somit ist die Eigenverbrauchsoptimierung mittlerweile wichtiger als die Einspeisung der PV-Anlage.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung in Deutschland für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 12,60 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,94 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie jeweils 10,56 und 6,88 Cent pro kWh. Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,56 und 5,62 Cent pro kWh (Stand: April 2025).
Installierte Leistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,94 ct/kWh | 12,60 ct/kWh |
bis 40 kWp | 6,88 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,62 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage ab. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang unverändert. Die aktuellen Preise wurden zuletzt am 1. Februar 2025 aktualisiert und bleiben bis zum 31. Juli 2025 erhalten. Am 1. August 2025 sinkt die Einspeisevergütung um 1%. Bei Teileinspeisung wird sie demnach für eine PV-Anlage bis 10 kWp 7,87 ct/kWh und bei Volleinspeisung 12,47 ct/kWh betragen.
Das bedeutet: Je früher Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und an das öffentliche Netz anschließen, desto höher bleibt Ihre Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre.
Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neue PV-Anlagen aufgrund des Solarspitzengesetzes keine Einspeisevergütung, wenn die Börsenstrompreise für sechs Stunden negativ sind. Ausgenommen sind Anlagen unter 2 kWp. PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp dürfen vorübergehend nur 60% einspeisen, wenn keine Steuerbox installiert ist. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.
Lohnt es sich, Solarstrom einzuspeisen?
Die Einspeisung von Solarstrom lohnt sich weiterhin, da Sie eine garantierte Vergütung erhalten. Allerdings sind die Strompreise für Verbraucher höher als die Einspeisevergütung, weshalb der Eigenverbrauch wirtschaftlicher ist.
Im Folgenden erläutern wir mithilfe von Beispielrechnungen die drei Möglichkeiten der PV-Einspeisung und zeigen, inwieweit sie sich lohnen. Dafür nehmen wir Folgendes an:
- Einfamilienhaus mit Stromverbrauch von 5.000 kWh im Jahr
- PV-Anlage mit Nennleistung von 5 kWp
- Stromspeicher mit 8 kWh
- Strompreis: 28 Cent/kWh
Rechnung 1: Volleinspeisung
Bis in die 2010er wurden die meisten PV-Anlagen auf die Volleinspeisung ausgelegt. Grund dafür waren die deutlich höhere Einspeisevergütung und die niedrigen Strompreise. Da die Einspeisevergütung über dem Strompreis lag, erzielte man ordentliche Gewinne. Mittlerweile lohnt sich dieses Modell für private Betreiber kaum noch. Es wird eher für größere PV-Anlagen wie etwa Solarparks genutzt.
Bei der Variante Volleinspeisung aus unserem Beispiel liegt die Ersparnis gegenüber dem Strombezug bei 280 € im Jahr.
Variable | Ohne PV-Anlage | PV-Anlage zur Volleinspeisung |
---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | – | 5 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | – | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | – | – |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | – | 7 Cent/kWh |
Netzbezug | 100% | 100% |
Strompreis | 28 Cent/kWh | 28 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | – | 100% |
Einspeisevergütung | – | 12,60 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | – | 0% |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.400 €/Jahr | 1.400 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | – | 350 €/Jahr |
Einspeisevergütung | – | 630 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.400 €/Jahr | 1.120 €/Jahr |
Kosteneinsparung | – | 280 €/Jahr |
Rechnung 2: Überschusseinspeisung
Die Entwicklung der Einspeisevergütung und der steigende Strompreis führten dazu, dass Anlagenbetreiber ihre PV-Anlage auf die Überschusseinspeisung ausrichteten. Hier werden im Durchschnitt 30% des erzeugten Solarstroms zum Eigenverbrauch verwendet und 70% fließen ins Netz.
Nach unserem Beispiel zur Überschusseinspeisung sparen Sie durch den höheren Eigenverbrauch bis zu 350 € im Jahr gegenüber dem Strombezug aus dem öffentlichen Netz.
Variable | Ohne PV-Anlage | PV-Anlage zur Teileinspeisung |
---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | – | 5 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | – | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | – | – |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | – | 7 Cent/kWh |
Netzbezug | 100% | 70% |
Strompreis | 28 Cent/kWh | 28 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | – | 70% |
Einspeisevergütung | – | 7,94 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | – | 30% |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.400 €/Jahr | 980 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | – | 350 €/Jahr |
Einspeisevergütung | – | ca. 280 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.400 €/Jahr | 1.050 €/Jahr |
Kosteneinsparung | – | 350 €/Jahr |
Rechnung 3: Maximaler Eigenverbrauch
Am meisten profitieren Sie von einer PV-Anlage, wenn Sie sie zum Eigenverbrauch verwenden. Je nach Nutzung des überschüssigen Stroms im Haushalt, können Sie Ihren Eigenverbrauch auf bis zu 80% steigern. Zum Beispiel können Sie eine PV-Anlage mit einem Stromspeicher kombinieren. In unserer Beispielrechnung sparen Sie damit 475 € pro Jahr.
Variable | Ohne PV-Anlage | PV-Anlage mit Stromspeicher |
---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | – | 5 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | – | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | – | 8 kWh |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | – | 12,5 Cent/kWh |
Netzbezug | 100% | 30% |
Strompreis | 28 Cent/kWh | 28 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | – | 70% |
Einspeisevergütung | – | 7,94 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | – | 70% |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.400 €/Jahr | 420 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | – | 625 €/Jahr |
Einspeisevergütung | – | ca. 120 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.400 €/Jahr | 925 €/Jahr |
Kosteneinsparung | – | 475 €/Jahr |
Weitere Möglichkeiten, um den Eigenverbrauch zu maximieren, sind die Kombination von PV-Anlage mit Wärmepumpe oder von Photovoltaik und Wallbox.
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Lohnt sich die Stromeinspeisung bei Balkonkraftwerken?
Die Einspeisung von überschüssigem Strom lohnt sich bei Balkonkraftwerken finanziell meist nicht. Überschüssiger Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Eine Vergütung für diese Einspeisung ist jedoch in der Regel nicht vorgesehen, weil der administrative Aufwand für Anmeldung und Abrechnung den Nutzen übersteigen würde. Der Hauptnutzen von steckerfertigen Solaranlagen liegt im Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, da dieser die Stromkosten senkt.
Welche Voraussetzungen gelten für das Einspeisen von Solarstrom?
Damit Sie Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen können, müssen bestimmte technische und gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Anmeldung der Photovoltaikanlage: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
- Netzanschluss beim Netzbetreiber: Vor der Einspeisung ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Zudem müssen Sie die Anlage nach Inbetriebnahme samt MaStR-Bestätigung an den Netzbetreiber übermitteln.
- Intelligenter Stromzähler (Smart Meter): Für Anlagen ab 25 kWp ist ein Smart Meter seit 2025 Pflicht. Dieser steuert die PV-Einspeisung.
- Einspeisevergütung oder Direktvermarktung: Betreiber müssen sich für die gesetzliche Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder für die Direktvermarktung entscheiden.
- Wechselrichter mit Netzsynchronisation: Der Wechselrichter muss sich automatisch abschalten können, wenn das Netz ausfällt.
- Begrenzung bei negativen Strompreisen: Neue Anlagen ab 25. Februar 2025 erhalten keine Vergütung, wenn die Börsenstrompreise sechs Stunden lang negativ sind.
Wie viel Strom darf ich ins Netz einspeisen?
Seit 2022 dürfen Anlagen bis 25 kWp den gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen. Es gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Inbetriebnahmedatum der Anlage. Vor 2022 galt für PV-Anlagen bis 30 kWp eine Begrenzung auf 70% der Nennleistung, während größere Anlagen ihre volle Leistung einspeisen konnten.
Für PV-Anlagen über 100 kWp ist eine Direktvermarktung erforderlich, da die feste Einspeisevergütung nur bis zu dieser Grenze gilt. Ab dem 25. Februar 2025 müssen neue Anlagen ihre Einspeisung begrenzen, wenn die Börsenstrompreise über sechs Stunden negativ sind.
Kann ich Solarstrom auch ohne Anmeldung einspeisen?
Die Einspeisung von Solarstrom ohne Anmeldung ist in Deutschland nicht möglich. Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden und trotzdem ins Netz einspeisen, wird der Stromzähler zurückgesetzt. Dies ist in Deutschland eine Straftat und wird unterschiedlich geahndet. Das Strafmaß richtet sich nach dem Gerichtsurteil und der Straftat und beträgt maximal zwei bis fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Muss ich Solarstrom einspeisen?
Sie sind nicht zur Einspeisung von Solarstrom verpflichtet. Allerdings ist ein 100-prozentiger Eigenverbrauch kaum realisierbar, weswegen die meisten PV-Anlagen überschüssigen Strom ins Stromnetz einspeisen. Mit einer Nulleinspeiseanlage können Sie eine PV-Anlage ohne Einspeisung betreiben. Sie ist zwar ans Stromnetz angeschlossen, allerdings speisen Sie keinen überschüssigen Strom ein.
Welche Alternativen gibt es?
Wenn Sie Solarstrom nicht ins Netz einspeisen möchten, gibt es mehrere Alternativen.
- Batteriespeicher: Überschüssiger Strom wird zur späteren Nutzung gespeichert.
- Eigenverbrauch: Sie verbrauchen den erzeugten Strom direkt, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox für den Betrieb eines E-Autos.
- Direktvermarktung: Sie verkaufen Ihren Strom an der Strombörse oder an Direktabnehmer, meist über einen Stromhändler.
- Stromcloud: Sie speisen überschüssigen Strom in eine virtuelle Cloud ein und können ihn später abrufen.
- Energie-Sharing: Sie teilen den erzeugten Strom mit Nachbarn oder in einer Mieterstromgemeinschaft.
- Nulleinspeisung: Die PV-Anlage wird so geregelt, dass kein Strom ins Netz fließt.
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