PV-Anlagen sind meldepflichtig. Aber benötigen Sie dafür einen Elektriker? Das klären wir in diesem Ratgeber auf.
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Kann ich eine PV-Anlage ohne Elektriker anmelden?
Sie können eine PV-Anlage nicht ohne einen Elektriker anmelden. Dieser ist für den Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz und für die Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls notwendig. Ohne dieses Protokoll ist eine Anmeldung nicht möglich.
Sofern das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt wurde, können Sie die Anmeldung selbst vornehmen. Arbeiten Sie mit einem Fachbetrieb zusammen, kann er die Anmeldung im Rahmen der Installationsarbeiten erledigen.
Eine Ausnahme besteht bei PV-Inselanlagen, die nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. In diesem Fall benötigen Sie für die Anmeldung keinen Elektriker und müssen die PV-Anlage lediglich bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden?
Die Anmeldung einer PV-Anlage besteht aus mehreren Schritten. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über alle Anmeldestellen und die entsprechenden Fristen.
Behörde | Anmeldung | wann | Frist | von wem |
---|---|---|---|---|
Bundesnetzagentur | Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStr) | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber oder Solarteur |
Netzbetreiber | Netzverträglichkeitsprüfung | vor Installation der Anlage | Mindestens 8 Wochen vor Installationsbeginn | Betreiber oder Solarteur |
Netzbetreiber | Bestätigung der Bundesnetzagentur und Inbetriebnahmeprotokoll einreichen | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber oder Solarteur |
Finanzamt | Anmeldung | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber |
Gewerbeamt | Anmeldung (nur für steuerpflichtige Anlagen mit über 30 kWp) | nach Inbetriebnahme der Anlage | 1 Monat nach Inbetriebnahme | Betreiber |
Netzbetreiber
Sie müssen Ihre PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dies sollte vor der Inbetriebnahme erfolgen. Der Netzbetreiber ist für den Anschluss an das Stromnetz verantwortlich und überprüft die technische Eignung Ihrer Anlage. Ein Inbetriebnahmeprotokoll eines Elektrikers ist dabei erforderlich.
Bundesnetzagentur
Nach der Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Dies ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erforderlich. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.
Finanzamt
Ihre PV-Anlage muss auch beim Finanzamt angemeldet werden, wenn Sie den erzeugten Strom ganz oder teilweise verkaufen. Dies erfolgt vor oder kurz nach der Inbetriebnahme. Das Finanzamt benötigt diese Information, um Ihre steuerlichen Pflichten zu klären, einschließlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Eine steuerliche Registrierung ist daher essenziell.
Gewerbeamt
Sie müssen ein Gewerbe für Ihre PV-Anlage anmelden, wenn sie eine Leistung von mehr als 30 kWp hat oder auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert ist. Für Einfamilienhäuser gilt die 30 kWp Grenze, während bei Mehrfamilienhäusern ein Gewerbe bereits ab einer Nennleistung von 15 kWp anzumelden ist. Die Anmeldung sollte zeitnah nach der Inbetriebnahme erfolgen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Kann ich eine PV-Anlage selbst installieren?
Grundsätzlich dürfen Sie eine Photovoltaikanlage selbst installieren. Sie brauchen lediglich einen Elektriker für die Inbetriebnahme und den Netzanschluss. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Beauftragung eines qualifizierten Solarteurs.
Laien sollten eine PV-Anlage allerdings nicht selbst installieren. Es besteht die Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen sowie möglicher Schäden sowohl an den PV-Komponenten als auch am Haus. Die Versicherung deckt diese Art von Schäden möglicherweise nicht ab. Zudem können Ertragsverluste durch eine fehlerhafte Installation entstehen. Aus diesem Grund empfehlen wir die Installation durch einen Fachbetrieb.
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