Photovoltaik Voraussetzungen im Jahr 2024

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 11/06/2024

Bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen können, müssen eine Reihe Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Ratgeber klären wir auf, worauf Sie bei der Planung achten sollten. 

Zunächst muss einmal geprüft werden, ob Ihr Dach sich für die Installation einer Solaranlage eignet. In einem weiteren Schritt müssen rechtliche Voraussetzungen angegangen werden, um die Anmeldung der PV-Anlage zu vollziehen. 

Das wichtigste zuerst

Ausrichtung und Neigung

Die optimale Dachausrichtung für PV ist der Süden. Der Neigungswinkel zwischen 30 und 35%.

Keine Baugenehmigung

Für die Installation einer Solaranlage benötigen Sie in der Regel keine Bau-genehmigung.

Größe und Statik

Eine PV-Anlage mit 10 kWp benötigt ca. 50 m2  Dachfläche. Ein übliche Anlage wiegt etwa 20 bis 25 kg/m2

Bundesnetzagentur

Innerhalb von 30 Tagen nach Inbetrieb-nahme muss eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgen

Die optimale Dachausrichtung

Die optimale Dachausrichtung für Photovoltaik zeigt exakt nach Süden. Aber auch eine West- oder Ostausrichtung der Solarmodule ist lohnenswert und bedeuten eine bessere Ertragsverteilung im Tagesverlauf. Zudem wird Photovoltaik zur Nordseite dank der technologischen Entwicklung immer populärer - insbesondere als Ergänzung zu Südanlagen. 

Bitte beachten Sie, dass die Sonne im Osten aufgeht und im Westen untergeht. Für Photovoltaik bedeutet es: 

  • Solarmodule, die nach Osten zeigen, erreichen den größten Ertrag morgens
  • Solarmodule, die nach Westen zeigen, erreichen den größten Ertrag abends.
  • Solarmodule, die nach Süden zeigen, erreichen den größten Ertrag in der Mittagszeit und produzieren Energie den ganzen Tag.

Ein guter Solarteur prüft alle Angaben und errechnet den möglichen Solarertrag für Sie. 

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Die richtige Dachneigung

Die optimale Dachneigung für Photovoltaik liegt bei 30 bis 35 Prozent. Dann werden die höchsten Erträge erzielt. Dabei gilt: Je weiter die Abweichung der Ausrichtung der Solaranlage vom Süden, desto vorteilhafter ist ein niedriger Neigungswinkel. Auf Flachdächern sollte ein flacherer Neigungswinkel gewählt werden. 

Der meiste Solarertrag wird produziert, wenn die Sonne im 90-Grad-Winkel auf die Solarzellen trifft. Das ist in der Praxis allerdings kaum möglich, da die Sonne tagsüber über den Horizont wandert. Zudem ist ihre Höhe je nach Jahreszeit unterschiedlich. Daher bringt für die meisten Solardächer eine Neigung von etwa 30 bis 35 Prozent die höchsten Erträge. 

Die optimale Dachneigung je nach Ausrichtung der Solaranlage entnehmen Sie der folgenden Tabelle. 

Photovoltaik Neigungswinkel Tabelle

Photovoltaik Neigungswinkel Tabelle

Solaranlage - die richtige Größe

Pro Quadratmeter wird ein Ertrag von circa 150 bis 200 kWh Strom produziert. Ein herkömmliches monokristallines Solarmodul erreicht eine Leistung von 350 Watt Peak (Wp) und hat eine Größe von etwa 1,7 m2. Für eine Solaranlage mit 10 kWp wird eine Fläche von 50 m2 benötigt.

Mit moderner Modultechnik ist es möglich, auf fast jedes Hausdach eine Solaranlage zu installieren. Für eine PV-Anlage mit 10 kWp Leistung wäre noch vor einigen Jahren eine Fläche von 80 m2 nötig gewesen. 

Statik und das Gewicht der Photovoltaikanlage

Das Gewicht der Photovoltaikanlage wird die Berechnung der Statik für die Installation von Photovoltaik benötigt. Übliche PV-Anlage haben einen Gewicht von 20 bis 25 kg/m2. Linienlasten auf einem Flachdach können bei aufgeständerten und mit Zusatzgewichten beschwerten Montagevarianten auch über 100 kg/m2 betragen. 

Vor der Montage der PV-Anlage muss geprüft werden, inwieweit Lastreserven zur Aufnahme von zusätzlichem Gewicht einer Photovoltaikanlage vorhanden sind. Nur so kann festgestellt werden, ob sich Ihr Dach für Photovoltaik eignet. Die Prüfung beschränkt sich meist auf die Dachkonstruktion (Sparren, Pfetten, Unterzüge) sowie die Dacheindeckung (Trapezblech, flächige Deckplatten. Wichtig dabei ist ein intensiver Austausch zwischen Ihnen als Gebäudeeigentümer und der Installationsfirma. 

Verschattung bei Photovoltaik

Die PV-Module einer Photovoltaikanlage funktionieren auch bei Verschattung. Allerdings sinkt ihre Leistung um bis zu 80 Prozent, da sie lediglich das diffuse Licht der Sonne aufnehmen können. Möglicher Schatten durch den Kamin oder die Bäume sollte daher bereits bei der Planung von Photovoltaik berücksichtigt werden. 

Wenn temporäre Verschattung nicht zu vermeiden ist, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen. Moderne Solarmodule verfügen über sogenannten Bypass-Dioden, die ihren verschatteten Teil ausschalten und den Strom umleiten können. Wenn mit dauerhafter Verschattung zu rechnen ist, dann lohnt sich eventuell der Einsatz von PV-Optimierern oder Modulwechselrichtern. 

Bypass-Dioden bei der Arbeit

Bypass-Dioden bei der Arbeit

Baugenehmigung: Sind Solaranlagen genehmigungsfrei?

Eine Solaranlage ist genehmigungsfrei. Auch, wenn das Baurecht Ländersache ist und sich je nach Bundesland unterscheidet, wird für Photovoltaik in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Die Genehmigungsfreiheit entfällt allerdings für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Und auch für Freiflächenanlagen gelten andere Vorschriften.

Die erstmalige Inbetriebnahme einer PV-Anlage erfolgt in der Regel im Zuge der Zählersetzung durch den Netzbetreiber. Sofern der Solarteur konzessioniert und zum Zählersetzen befugt ist, ist die Anwesenheit des Netzbetreibers nicht notwendig.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt sind Blendungen, die durch das Glas der Photovoltaikmodule entstehen können. Solche Spiegelungen können zum Streit mit den Nachbarn führen, der oft vor Gericht landet. Das ist ärgerlich und möglicherweise kostspielig. Vor der Planung sollte es daher unbedingt eingeplant werden.

Genehmigung durch den Energieversorger

Dem zuständigen Energieversorger kommt bei der Anmeldung eine große Bedeutung zu. Was viele nicht wissen: Der Stromversorger kann faktisch keine Photovoltaikanlage ablehnen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Stromnetzanbieter sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen Strom abzunehmen und einzuspeisen. Im Gegenzug erhalten Sie eine geregelte Einspeisevergütung. In diesem Verfahren ist rechtlich kein Genehmigungsprozess durch den Stromversorger vorgesehen. 

Registrierung beim Netzbetreiber

Auch, wenn der Stromnetzbetreiber Ihre PV-Anlage nicht ablehnen kann, so müssen Sie diese dort registrieren, um den Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen zu können. Diese Einspeisung muss bereits vor der Installation der Solaranlage gemeldet werden. Der Stromnetzbetreiber hat nämlich das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen und das kann bis zu acht Wochen dauern.  

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

Nach Inbetriebnahme muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet und in das Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Diese Anmeldung der Solaranlage ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtend und muss innerhalb eines Monats erfolgen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung. 

Die Anmeldung können Sie selbst über das Portal der Bundesnetzagentur vornehmen. 

PV-Anlage beim Finanzamt melden

Die Inbetriebnahme eine PV-Anlage gilt als die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und ist daher umsatzsteuerpflichtig. Daher muss die Photovoltaikanlage innerhalb des ersten Monats beim Finanzamt angemeldet werden. Ausgenommen von der Anmeldung sind Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. 

Wenn Ihre Photovoltaikanlage weniger als 10 kWp Leistung hat, dann müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Bei weniger als 24.500 Euro Jahresgewinn entfällt zudem die Gewerbesteuer. Anders verhält es sich, wenn Ihre PV-Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert wird. In dem Fall wird eine Gewerbesteuer unabhängig von der Größe der Anlage fällig.

Inbetriebnahme einer PV-Anlage

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage bedarf folgender Voraussetzungen: 

  • Die Anlage muss betriebsfertig montiert sein - inklusive der Vorbereitung zum Einbau der Zähler gemäß TAB (Technische Anschlussbedingungen)
  • Die Fertigstellung und Inbetriebnahmebereitschaft wurde dem zuständigen Netzbetreiber angezeigt. 
  • Vor erstmaliger Inbetriebnahme sollte eine Prüfung durch die verantwortliche Elektrofachkraft erfolgt sein. 
  • Die Photovoltaikanlage ist gemäß VDE 0100-600 sowie DIN EN 62446-1 vom verantwortlichen Solarteur geprüft und gemessen worden. Die Messung wurde protokolliert oder dokumentiert. 
  • Die Anlagendokumentation sollte bereits vollständig vorliegen. 

Die Inbetriebnahme wird im Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. 

Arbeiten Sie nur mit Spezialisten 

Die Installation einer Photovoltaikanlage stellt Hausbesitzer bereits vor der Montage vor große Herausforderungen. Abhilfe schafft hier ein professioneller und qualifizierter Fachbetrieb, der die PV-Anlage nicht nur installiert, sondern Ihnen auch beratend bei allen Angelegenheiten zur Seite steht. 

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